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Verbot für minderjährige Prostituierte im Thurgau
 
Die Thurgauer EVP/EDU möchte im Kanton ein Verbot der Prostitution von Minderjährigen durchsetzen. Dies fordert Regula Streckeisen in einer Motion an den Regierungsrat.

Der Regierungsrat wird demnach beauftragt, eine gesetzliche Regelung für das Verbot der Prostitution Minderjähriger auszuarbeiten. Der EVP/EDU ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass die Freier in die Verantwortung genommen und strafrechtlich beurteilt werden müssen und dass keine Kriminalisierung der Jugendlichen vorgenommen wird.

Die Prostitution ist in der Schweiz nicht verboten und deshalb mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres legal. Die Motionärin geht davon aus, dass beispielsweise eine 16-jährige Prostituierte nicht oder nur ungenügend abschätzen kann, welchen Gefahren sie sich aussetzt. Deshalb soll die sogenannte Teenie-Prostitution verboten werden, indem ein Freier strafrechtlich belangt wird, wenn er von minderjährigen Personen Sex gegen Geld kauft.

Der Kanton Genf hat als erster Kanton der Schweiz die Prostitution Minderjähriger verboten. In mehreren anderen Kantonen sind auch schon Vorstösse für das gleiche Vorhaben eingereicht worden.

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19.03.2010, 16:27 (mul)



 
 
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