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Vier Friedensrichter für Schaffhausen
 
Im Kanton Schaffhausen wird es in Zukunft noch vier Friedensrichter geben. Die Stimmberechtigten haben sich mit 12'623 Nein zu 9'189 Ja gegen die Einrichtung eines einzigen Friedensrichters für den ganzen Kanton entschieden.

Die Stimmbeteiligung betrug 61,5 Prozent. Das neue Justizgesetz - das vier Friedensrichter vorsieht - ist mit 15'906 zu 5'877 mit grosser Mehrheit angenommen worden. Die dafür notwendige Verfassungsänderung wurde mit 16'234 Ja zu 5686 Nein genehmigt. Das neue Justizgesetz enthält zum einen notwendige Anpassungen ans Bundesrecht, zum anderen aber auch verschiedene Neuerungen und Vereinfachungen.

So werden Verkehrsstrafamt, Untersuchungsrichteramt, Jugendanwaltschaft und bisherige Staatsanwaltschaft zusammengefasst. Ausserdem wird die Zahl der Friedensrichter gesenkt, die gleichzeitig mehr Kompetenzen bekommen.

Mit 11'691 Ja zu 10'380 Nein ist die Mehrheit für die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) knapp ausgefallen. Damit wird in zehn Dienststellen, die bereits als Versuchsbetriebe mit Globalbudget und Leistungsauftrag arbeiten, diese Rechnungsmethode endgültig eingeführt.

Die flächendeckende Einführung hat das Schaffhauser Stimmvolk im Jahr 2005 wegen zu hoher Kosten abgelehnt. Der jetzige Beschluss verursacht keine Mehrkosten.

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07.03.2010, 14:21 (mul/sda)



 
 
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