Die Thurgauer Regierung lehnt die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene ab. Ihrer Meinung nach würde sich ein solches nachteilig auf die Aufgabenerfüllung des Bundes auswirken.
In ihrer Vernehmlassung zu Handen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vertritt die Thurgauer Regierung zudem die Meinung, dem Souverän sei zuzutrauen, dass er sich beim Erlass eines Gesetzes auch dessen voraussichtliche finanzielle Folgen abschätzen könne.
Eine parlamentarische Initiative verlangt die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene. Damit sollen Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Millionen Franken vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt ein solches Finanzreferendum ab. Bei den Ausgaben auf Bundesebene handle es sich mehrheitlich um Transferzahlungen, die nur einen Bruchteil der Ausgaben umfassen, schreibt er.
Er befürchtet zudem, dass sich ein Finanzreferendum auf Bundesebene nachteilig auf die Aufgabenerfüllung des Bundes auswirken würde. Es würde den politischen Prozess sowie die Umsetzung gesetzlich verankerter Aufgaben erschweren.