In Deutschland muss ein Mann nicht ins Gefängnis,
obwohl er bereits zum fünften Mal beim Schwarzfahren erwischt wurde.
Der Mann sei mit seinen 200 Kilogramm Körpergewicht zu dick,
urteilte das Amtsgericht in Mainz am Dienstag. Es befürchtete
Angriffe von Mithäftlingen.
Der notorische Schwarzfahrer wurde erneut zu einer
Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Dabei verzichteten die
Richter auf Arbeitsauflagen, weil sich der Angeklagte mit dem
Körperumfang nicht sinnvoll bewegen könne.