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Verbot von Neonazi-Aufmärschen in Deutschland erleichtert
 
Ein Verbot der Aufmärsche von Neonazis und anderen Rechtsextremisten wird in Deutschland erleichtert. Nach dem Bundestag billigte am Freitag der Bundesrat eine Verschärfung des Straf- und Versammlungsrechtes.

Die Gesetzes-Novelle muss noch von Bundespräsident Horst Köhler geprüft und unterschrieben werden. Sie soll rechtzeitig zum 60. Jahrestag des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai in Kraft treten, wenn die rechtsextreme NPD eine Demonstration am Brandenburger Tor und nahe beim Holocaust-Mahnmal in Berlin plant.

Nach den jetzt beschlossenen Regelungen wird es möglich sein, Versammlungen und Aufmärsche an historisch herausragenden Gedenk-Orten zu verbieten oder nur mit Auflagen zu genehmigen. Massgebend soll dabei sein, dass nach konkret feststellbaren Umständen die Sorge besteht, die Würde der Opfer werde beeinträchtigt.

In dem Gesetz wird nur das neue Holocaust-Mahnmal in Berlin genannt. Die anderen Gedenk-Orte sollen die Bundesländer in eigenen Gesetzen bestimmen. Sie haben bereits damit begonnen, solche Listen aufzustellen.

Wegen Volksverhetzung soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzten Weise stört, indem er die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nazis billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

In der Länderkammer gab es wie schon in der vergangenen Woche im Bundestag eine breite Mehrheit für die Änderungen. Nur die FDP hatte verfassungsrechtliche Bedenken geäussert und die Novelle als unnötig zurückgewiesen.

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18.03.2005, 14:30 (seh)



 
 
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