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Bedingte Freiheitsstrafe für Verfolgungsjagd
 
Das Bezirksgericht Zürich hat einen Blaufahrer wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Körperverletzung schuldig gesprochen. Er hatte sich 2008 mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durch die Stadt Zürich geliefert.

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, sowie einer Busse von 300 Franken. Zudem wurde eine früher ausgefällte, bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 80 Franken widerrufen. Das Gericht ging von einem «erheblichen Verschulden» aus.

Der 27-jährige Tscheche war am Abend des 26. November betrunken mit seinem Wagen in der Stadt Zürich unterwegs. Als er an der Zweierstrasse einen Polizeiwagen erblickte, drehte er durch und versuchte zu flüchten.

Mit bis zu 104 km/h raste er in der Folge durch Wiedikon und missachtete bis zur Fellenbergstrasse in Albisrieden nicht weniger als sechs Mal die Rotlichter. Schliesslich versuchte er, eine Polizeisperre zu durchbrechen, fuhr jedoch mit seinem Wagen gegen einen Randstein.

(Bild: gerichte-zh.ch)

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12.03.2010, 17:02 (nba/sda)



 
 
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