Hier die Stellungnahme der TELE SÄNTIS Initanten zum aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hat die Konzessionserteilung vom 31. Oktober 2008 an Tele Ostschweiz aufgehoben und die von TELE SÄNTIS eingereichte Beschwerde gutgeheissen.
In seinen Erwägungen schreibt das Bundesverwaltungsgericht, dass bereits die Botschaft zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festhalte, dass die fortschreitende Medienkonzentration in der Ostschweiz (St. Galler Tagblatt, Radio FM1, Tele Ostschweiz, Anzeiger) die publizistische Vielfalt zumindest potentiell gefährde.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun verpflichtet, die von TELE SÄNTIS im Konzessions- und im Beschwerdeverfahren detailliert eingebrachten Hinweise auf den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Tagblatt-Medien – allenfalls mittels Konsultation der WEKO – vertieft abzuklären.
Das Bundesverwaltungsgericht muss ausserdem anhand der von TELE SÄNTIS in der Beschwerde aufgeführten Rügen den medienpolitischen Missbrauchsbegriff klarer fassen und allgemeine Kriterien zur Feststellung eines medienpolitischen Missbrauchs definieren.
Aufgrund dieses Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts wird TELE SÄNTIS die Planung für den Start des Sendebetriebes sofort wieder aufnehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht empfiehlt dem UVEK die Notwendigkeit einer Übergangsregelung bis zur Rechtskraft des neu zu fällenden Entscheides zu prüfen. Ob TELE SÄNTIS deshalb ein Gesuch zum Erhalt einer Übergangskonzession stellt, wird der Verwaltungsrat an seiner ordentlichen Sitzung vom 23. Dezember 2009 entscheiden.
Das TELE SÄNTIS Gesuch ist von Günter Heuberger (dem Geschäftsführer von TELE TOP, RADIO TOP und TOP ONLINE) eingereicht worden.