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Altersheim-Raubmord: Längere Freiheitsstrafe für die Haupttäterin

Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch die erstinstanzlichen Schuldsprüche gegen zwei Raubmörderinnen bestätigt. Das Strafmass für die eine Beschuldigte erhöhte es um zwei auf 15 Jahre. Das andere beliess es bei 10,5 Jahren.

07.12.2016 / 18:15
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Bild: TELE TOP

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In der Nacht zum 10. November 2013 hatten die heute 31-jährige Gesundheitsfachfrau und die heute 27-jährige Verkäuferin in einer Wohnung eines Alterszentrums in Kilchberg ZH die schlafende 88-jährigen Bewohnerin erstickt. Anschliessend raubten sie Schmuck, Geld und eine Kreditkarte im Gesamtwert von ein paar tausend Franken.

Das Bezirksgericht Horgen ZH sprach die beiden vor einem Jahr des Raubmordes, die ältere zudem des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig. Sie hatte als Angestellte des Alterszentrums verschiedene Bewohner bestohlen und die Beute verkauft. Das Obergericht bestätigte das Urteil in diesen Punkten.

Es erhöhte aber das Strafmass für die ältere Beschuldigte. Die erste Instanz hatte noch deren Geständnis als strafreduzierend gewürdigt. Laut dem Obergericht ist aber «ein widerrufenes Geständnis kein Geständnis». Von Einsicht und Reue könne bei der 31-Jährigen keine Rede sein.

Staatsanwalt Matthias Stammbach hatte zwar höhere Strafen von 18 beziehungsweise 15 Jahren gefordert. Er könne aber mit dem Obergerichtsurteil leben sagte er nach der Urteilseröffnung. Auch der Verteidiger der 27-Jährigen, die bereits das erstinstanzliche Urteil akzeptiert hatte, zeigte sich zufrieden. Seine Mandantin befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Chancenlos blieb die 31-jährige Beschuldigte mit ihrer Forderung nach einem umfassenden Freispruch. Ihr Verteidiger hatte am Mittwoch auch erfolglos ein rechtsmedizinisches Obergutachten beantragt. Das Gericht sah dafür keine Veranlassung. «Die Wahrscheinlichkeit ist gross», dass man ans Bundesgericht gelange, sagte der Anwalt. Die Frau bleibt weiterhin in Sicherheitshaft.

Zu Beginn der Untersuchung hatte sie die Tat zwar gestanden und das detailreiche Geständnis monatelang aufrechterhalten. Plötzlich aber widerrief sie alles und schob die ganze Schuld der Mitbeschuldigten zu, damals eine gute Freundin.

Sie habe gedacht, mit einem Geständnis des Raubmords werde sie rasch wieder aus der Haft entlassen, begründete sie ihren Umschwung. In seinen ganzen 30 Jahren als Richter habe er «so einen unglaubhaften Widerruf» noch nie erlebt, sagte Gerichtspräsident Rolf Naef bei der Urteilseröffnung.

Die 27-jährige dagegen blieb stets bei ihrem Geständnis. Sie erklärte glaubhaft, wie sehr sie die Tat bereue und ihr alles Leid tue. Die junge Frau befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug und macht dort eine Therapie, in der sie die Tat aufarbeitet. Zudem absolviert sie eine Ausbildung.

Gerichtspräsident Naef bezeichnete die Tötung als «völlig sinnlose Tat». Auch wenn nur eine Betäubung geplant gewesen sei, hätten die Beschuldigten den Tod der betagten und kranken Frau in Kauf genommen, also eventualvorsätzlich gehandelt.

Die jüngere Frau hatte der Schlafenden auf Anweisung ihrer Freundin einen mit Ammoniak getränkten Lappen aufs Gesicht gedrückt. Das Opfer erlitt schwere Verätzungen und erstickte.

Den qualvollen Tod der Frau in Kauf zu nehmen, zeuge von einer erheblichen Skrupellosigkeit, sagte Naef. Verstärkt werde dies noch dadurch, dass die beiden Täterinnen anschliessend an eine Party fuhren, um sich zu amüsieren.