Behindertendachverband zieht SBB vor Gericht
Die neusten SBB-Doppelstockzüge sollten seit über vier Jahren im Einsatz sein. So soll es mehr Sitzplätze auf den Hauptverkehrsachsen wie Zürich-Bern geben. Kurz vor dem Einsatz der ersten Züge drohen jedoch Millionenkosten und eine weitere Verspätung. Grund ist ein Konstruktionsfehler, wie Recherchen von «10vor10» zeigen.
Die Rampe für Rollstuhlfahrer ist zu steil. Deswegen können die Rollstuhlfahrer nicht ohne Hilfe aus den Bombardier-Zügen aussteigen. Mitte Januar hat der Schweizerische Behindertendachverband Beschwerde gegen die SBB, den Hersteller Bombardier und das Bundesamt für Verkehr eingereicht. «Die Züge verstossen gegen das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz», sagt die Chefjuristin des Verbands Caroline Hess-Klein gegenüber SRF.
In der Beschwerde fordert der Behindertendachverband, dass die Doppelstockzüge behindertengerecht umgebaut werden. Bei weiteren 56 Zügen, die sich noch im Bau befinden, sollen Änderungen an der Konstruktion vorgenommen werden. Die SBB lehnt jedoch solche Massnahmen ab.
Bei der Präsentation der Züge hat Bombardier bekräftigt, dass die Züge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zu den jetzigen Vorwürfen wollte das Unternehmen wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Auch das BAV wollte sich nicht dazu äussern. Die SBB bedauern, dass es nun zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen entscheiden, ob die Züge dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen oder nicht.