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Revision des Sozialhilfegesetzes geht weiter

Die St.Galler Regierung hat ein zweites Paket für die laufende Überarbeitung des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Darin wird unter anderem die Finanzierung des Frauenhauses geregelt.

22.08.2017 / 11:10 / von: vdi
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Im zweiten Paket wird die Finanzierung des Frauenhauses, aber auch die Aufteilung der Kosten für Kinder- und Jugendheime geregelt. (Archivbild: RADIO TOP / Peter Hanselmann)

Im zweiten Paket wird die Finanzierung des Frauenhauses, aber auch die Aufteilung der Kosten für Kinder- und Jugendheime geregelt. (Archivbild: RADIO TOP / Peter Hanselmann)

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Eine erste Tranche der umfassenden Revision des Sozialhilfegesetzes ist vom Kantonsrat im Februar 2017 definitiv beschlossen worden. Beim zweiten Schritt geht es vor allem um die Klärung von finanziellen Zuständigkeiten bei Aufenthalten in sozialen Einrichtungen.

Nach dem Entwurf der Regierung soll bei der Finanzierung des Frauenhauses die Kostenaufteilung einfacher werden. Unter dem Strich übernehme der Kanton künftig eine grössere finanzielle Last, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

In der Vergangenheit hat die Finanzierung von Kinder- und Jugendheimaufenthalten durch einzelne Gemeinden immer wieder zu Problemen geführt. Teilweise hätten sich dabei komplexe Rechtsfragen entwickelt. So bei Fällen, in denen die Eltern getrennt leben und damit mehrere Wohnsitzgemeinden für die Übernahme der Kosten infrage kommen.

Die Regierung will nun aber die bestehenden Kostenregelungen für die Aufenthalte in Kinder- und Jugendheimen beibehalten. Sie schlägt dazu aber «Korrekturen und Ergänzungen» vor.

Der Gesetzesentwurf wurde nun in die Vernehmlassung gegeben, die bis zum 9. Oktober dauert.

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