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Tötungsdelikt von Mels: Mutmasslicher Täter konnte nicht ausgeschafft werden

Der 33-jährige Algerier, der vor einer Woche in einer Asylunterkunft einen Ägypter mit Stichen tödlich verletzt haben soll, sass rund 15 Monate in Ausschaffungshaft. Er konnte aber nicht ausgeschafft werden, wie die St.Galler Regierung als Antwort auf einen dringlichen Vorstoss schreibt.

20.02.2018 / 16:13 / von: sap/sda
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Die Einsatzkräfte beim Einsatz vor der Gruppenunterkunft in Mels (Bild: Kantonspolizei St.Gallen)

Die Einsatzkräfte beim Einsatz vor der Gruppenunterkunft in Mels (Bild: Kantonspolizei St.Gallen)

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Die SVP-Fraktion des St.Galler Kantonsrats wollte unter anderem wissen, warum straffällige Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde, nicht in «Renitenten-Zentren» untergebracht werden. Im Kanton St.Gallen gebe es keine Zentren für renitente Personen. Personen, die der Wegweisungsverfügung nicht freiwillig nachkommen und auch nicht ausgeschafft werden können, würden einem Nothilfezentrum zugewiesen, hält die St.Galler Regierung fest.

Der 33-jährige Algerier ist genauso ein Fall: Der Mann reiste am 15. März 2013 illegal in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch, das abgewiesen wurde. Er wurde aus der Schweiz weggewiesen. Am 21. März 2013 wurde der Algerier erstmals straffällig.

Am 9. September 2014 - nach Entlassung aus dem Strafvollzug - wurde er in Ausschaffungshaft versetzt. Mit Unterbrüchen befand er sich rund 15 Monate in Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.

Am 14. September 2017 sollte der Mann mit einer polizeilichen Begleitung ausgeschafft werden, hält die Regierung in ihrer Antwort weiter fest. Aufgrund seines Verhaltens im Flugzeug, weigerte der Pilot sich, den Algerier im Linienflug mitzunehmen.

Das Rückübernahmeabkommen mit Algerien sehe keine Sonderflüge vor. Somit bestehe keine Möglichkeit, eine ausländische Person zwangsweise gegen ihren Willen auszuschaffen.

Nach der gescheiterten Ausschaffung wurde die Ausschaffungshaft, welche 18 Monate nicht überschreiten darf, nicht verlängert. «Eine Ausschaffung war nicht mehr absehbar», schreibt die Regierung.

Der Algerier wurde dem Nothilfezentrum in Mels zugewiesen. Am vergangenen Dienstag, kurz nach 11.30 Uhr, k

am es in der Unterkunft zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen dem 33-Jährigen und einem 39-jährigen Ägypter.



Das Ägypter erlag im Spital seinen schweren Stichverletzungen.

Die Polizei spürte den mutmasslichen Täter im Dorfzentrum von Mels auf und nahm ihn fest. Der Algerier ist der Polizei wegen Vermögensdelikten bekannt.

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