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Thurgauer Heimatschutz kämpft gegen Spielplatz

Nachdem die Einsprache gegen den Abenteuerspielplatz in Romanshorn vom Kanton abgewiesen wurde, zieht der Thurgauer Heimatschutz weiter vor das Verwaltungsgericht.

22.05.2018 / 14:59 / von: vsu
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Die Entwürfe des geplanten Abenteuerspielplatzes in Romanshorn zeigen dem Thurgauer Heimatschutz, dass dieser den Ortsbildschutz stören würde. (Bild: Susanne Fritz Architekten)

Die Entwürfe des geplanten Abenteuerspielplatzes in Romanshorn zeigen dem Thurgauer Heimatschutz, dass dieser den Ortsbildschutz stören würde. (Bild: Susanne Fritz Architekten)

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Die Schweizerische Bodensee Schifffahrt SBS plant einen Abenteuerspielplatz auf der Bunkerwiese in Romanshorn. Dieses Projekt kostet drei Millionen Franken. Das zieht nicht nur Freunde an: So sind einige Privatpersonen sowie der Thurgauer Heimatschutz dagegen. Dieses Projekt sei nicht mit dem Ortsbildschutz vereinbar, sagt Heimatschutz-Geschäftsführer Gianni Christen. Gegenüber dem Tagblatt sagt er zudem: «Auch die öffentliche Zugänglichkeit ist nicht mehr gewährleistet, so wie es die Konzession aus dem Jahr 1984 vorschreibt, wenn die Besucher der Freizeitanlage Eintritt zahlen müssen». Zudem werde der Thurgauer Heimatschutz durch die Gebundenheit an den Standort der geplanten Anlage in Frage gestellt.

Deshalb erhob der Verein um Christen Einsprache vor dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt. Dieses hatte Ende April die Konzession für das Projekt erteilt und alle Einwände abgewiesen. Christen resignierte zuerst und erklärte vor den Medien, dass er den Widerstand gegen den Abenteuerspielplatz aufgebe.

Allerdings sei der Thurgauer Heimatschutz daraufhin von privaten Projektgegnern überrannt worden, weshalb er sich nun entschieden habe, die Einsprache doch noch vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Die Verfahrenskosten werden vom Verein und Dritten getragen. Christen hofft nun, dass die Richter in Weinfelden die Sachlage anders beurteilen, als das kantonale Departement.

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