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Besonders Ostschweiz bezahlt für ehemalige Verdingkinder

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten finanzielle Beiträge aus einem nationalen Fonds. Das Geld im Fonds stammt besonders von den Ostschweizer Kantonen.

29.12.2017 / 09:10 / von: sap
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Kinder der Mädchenerziehungsanstalt Mollis bei der Feldarbeit um 1930 (Bild: kinderheime-schweiz.ch)

Kinder der Mädchenerziehungsanstalt Mollis bei der Feldarbeit um 1930 (Bild: kinderheime-schweiz.ch)

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Bisher haben acht Kantone einen Beitrag in den Fonds eingezahlt. Darunter sind die sechs Ostschweizer Kantone Thurgau, St.Gallen, beide Appenzell, Glarus und Graubünden. Wie das «Regionaljournal Ostschweiz» berichtet, haben sich die Ostschweizer Kantone vergleichsweise früh mit der Thematik auseinandergesetzt. Dies habe dazu geführt, dass bislang insbesondere diese Kantone in den Fonds eingezahlt haben.

Die Beiträge, die die Kantone leisten, variieren. Der Kanton St.Gallen bezahlt innerhalb von drei Jahren 900'000 Franken, der Kanton Thurgau einmalig 150'000 Franken.

Menschen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geworden sind, erhalten bis zu 25'000 Franken aus dem Fonds.

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Robert Blaser
am 31.12.2017 um 11:31
Guten TagIch erlaube mir als selbst Betroffener von fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981 und als Präsident des Verein FremdPlatziert. Sie schreiben im Artikel besonders die Ostschweiz bezahlt für ehemalige Verdingkinder! Diese Überschrift sollte offensichtlich eine Beschönigung darstellen. Denn ich muss ja nicht erwähnen, dass der Kanton Thurgau und besonders der Kanton Thurgau massgeblich beteiligt war an dem Unrecht. Wenn ich lese was andere Ostschweizer Kantone in den Fond einzahlen werden ist das vom Kanton Thurgau nicht gerade ein Zeichen von Solidarität für die Opfer. Denn von diesen CHF. 150'000.- fliesst die Hälfte in meine Familie. Um es noch genauer zu sagen haben sie mit diesen CHF.150'00.- insgesamt sechs Betroffene angeblich beglückt! Was ich und andere Betroffene feststellen ist offensichtlich die Historische Aufarbeitung für den Fall Dr. Kuhn von Münsterlingen mit CHF. 1'200'000.- wichtiger. Der Kanton Thurgau legt es dar als könnte man meinen er habe schon genug Geld für unser Schicksal getan! Als Vereinspräsident des Verein FremdPlatziert kann ich das so nicht unterstützen und auch nicht gutheissen. Mit freundlichen Grüssen Präsident Robert Blaser