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St.Gallen: Eine Million Franken für Verdingkinder

Der Kanton St.Gallen soll sich mit einer knappen Million Franken am Solidaritätsfonds für Verdingkinder beteiligen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dass in den nächsten drei Jahren jeweils 300‘000 Franken eingezahlt werden.

23.11.2017 / 11:14 / von: vbu
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Symbolbild: kinderheime-schweiz.ch

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Die eidgenössischen Räte haben 300 Millionen Franken für Solidaritätsbeiträgean die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bewilligt. Die Kantone können einen freiwilligen Beitrag leisten. Dies will der St.Galler Regierungsrat tun, um ein Zeichen der Wiedergutmachung zu setzen. Er schlägt deshalb dem Kantonsrat im Budget 2018 eine erste Beitragstranche von 300'000 Franken vor. Der Kantonsrat wird in der Novembersession über den Beitrag befinden. Sofern die tatsächliche Anzahl der Meldungen den Erwartungen entspricht, will der Regierungsrat in den Jahren 2019 und 2020 zwei weitere Beitragstranchen in derselben Höhe leisten.

Seit dem Frühling können Opfer von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Gesuche an den Solidaritätsfonds stellen. Im Kanton St.Gallen ist die Stiftung Opferhilfe der Kantone St.Gallen und der beiden Appenzell für die Unterstützung der Betroffenen zuständig. Sie berät die Betroffenen und unterstützt sie bei der Suche nach Akten und bei der Vorbereitung der Gesuche um Gewährung des Solidaritätsbeitrags. Damit eine Person einen Solidaritätsbeitrag erhält, muss sie insbesondere ihre Opfereigenschaft glaubhaft machen.

Laut Brigitte Huber, Geschäftsleiterin der Stiftung Opferhilfe, haben sich bis Mitte November 336 betroffene Personen gemeldet. Von diesen wurden 236 bei der Einreichung eines Gesuchs an den Solidaritätsfonds des Bundes unterstützt.

Gesuche an den Solidaritätsfonds können laut einer Mitteilung der St.Galler Staatskanzlei noch bis zum 31. März 2018 eingereicht werden. Betroffene aus dem Kanton St.Gallen sind also weiterhin eingeladen, sich bei der kantonalen Anlaufstelle zu melden. Alle Opfer werden einen Beitrag in derselben Höhe erhalten - dieser wird je nach Anzahl der Gesuche zwischen 20'000 und 25'000 Franken betragen. Die Auszahlung der Beiträge beginnt ab dem 1. April 2018. 

Bis im Jahre 1981 wurden schweizweit zehntausende Kinder und Jugendliche oder auch Erwachsene in Heime, in landwirtschaftliche Betriebe oder durch behördliche Entscheide in geschlossene Einrichtungen eingewiesen. Sie haben oft körperliche und psychische Gewalt, Ausbeutung, Misshandlungen und sexuelle Missbräuche erlitten.

Am 1. April 2017 trat das «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981» in Kraft. Mit dem Gesetz will der Bund in erster Linie dieses begangene Unrecht anerkennen. Die Betroffenen erhalten durch die neuen gesetzlichen Grundlagen aber auch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht und der Bund sorgt für eine umfassende Aufarbeitung. Zudem sieht das Gesetz die Ausrichtung von Solidaritätsbeiträgen vor - eine finanzielle Leistung zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. 

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