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Auto zu breit für Parkplatz - Zürcher Gericht bestätigt Parkbusse

Ein zu kleiner Parkplatz oder ein zu grosses Auto gilt nicht als Ausrede, hält das Zürcher Obergericht fest: Weil die Räder seines Fahrzeuges über das aufgezeichnete Parkfeld ragten, muss ein 55-Jähriger eine Busse von 120 Franken bezahlen.

20.04.2018 / 00:19 / von: abl/sda
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Ein zu kleiner Parkplatz oder ein zu grosses Auto sind für das Zürcher Obergericht keine Entschuldigung. (Bild: pixelio.de/Urs Flükiger)

Ein zu kleiner Parkplatz oder ein zu grosses Auto sind für das Zürcher Obergericht keine Entschuldigung. (Bild: pixelio.de/Urs Flükiger)

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Der Mann hatte sein Auto im Oktober 2015 wieder einmal in der Nähe seiner Wohnung auf einem blauen Parkfeld abgestellt. Und wie bereits mehrere Male zuvor wurde ihm dafür eine Parkbusse unter den Scheibenwischer geklemmt - sein Auto stand mindestens eine Reifenbreite ausserhalb der Markierung.

Ein Parkfeld sei doch für einen Personenwagen bestimmt - er könne nichts dafür, dass sein Auto etwas breiter sei, machte der Mann vor Gericht geltend. Zudem störe eine nahe Mauer derart, dass ein Fahrzeug auf jenem Parkfeld gar nicht korrekt hingestellt werden könne. Der 55-Jährige forderte deshalb einen Freispruch.

Es bestehe aber kein grundsätzlicher Anspruch auf ein genügend grosses Parkfeld, hält indessen das Zürcher Obergericht in seinem kürzlich veröffentlichten schriftlichen Urteil fest.

Es sei letztlich unerheblich, ob das Fahrzeug zu gross oder das Parkfeld zu klein sei. Die Strassensignalisationsverordnung ist diesbezüglich klar. Darin heisst es: «Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.»

Und dass der Besitzer sein grosses Auto so abgestellt habe, um trotz der störenden Mauer noch Platz zu haben, um aussteigen zu können, lässt das Gericht als Argument ebenfalls nicht zu. Der 55-Jährige hätte «sich eine andere Parkiermöglichkeit suchen oder auf der Beifahrerseite aussteigen müssen».

Das Verschulden des Mannes stufte das Gericht als noch leicht ein. Die Strasse sei trotz des während 47 Stunden fehlerhaft parkierten Fahrzeugs noch befahrbar gewesen. Selbst ein Feuerwehrauto hätte noch vorbeifahren können - hätte aber wohl abbremsen müssen, heisst es im Urteil.

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