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Freie Fahrt für Zürcher Velos: Rot ist nicht gleich rot

Velofahrende auf Stadtzürcher Velorouten sollen künftig an einem Stoppschild nicht mehr zwingend anhalten müssen. Ausserdem sollen sie Rotlichter überfahren dürfen. Das Stadtparlament hat am Mittwochabend ein entsprechendes GLP-Postulat überwiesen.

23.05.2018 / 20:30 / von: sfa/sda
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Velofahrer in der Stadt Zürich sollen auch bei roten Ampeln weiterfahren dürfen. Blick durch ein Rad aufs Zürcher Grossmünster. (Bild: Pro Velo Zürich)

Velofahrer in der Stadt Zürich sollen auch bei roten Ampeln weiterfahren dürfen. Blick durch ein Rad aufs Zürcher Grossmünster. (Bild: Pro Velo Zürich)

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Der Stadtrat muss deshalb nun gegen seinen Willen überlegen, wie er ein Pilotprojekt zur Einführung der sogenannten Idaho-Regelung auf Velorouten durchführen kann. Dazu muss er ein Gesuch beim Bundesamt für Strassen (Astra) einreichen. Das Pilotprojekt braucht es, weil eine derartige Velomassnahme in den Gesetzen nicht vorgesehen ist.

Den Namen hat die Regelung vom US-Bundesstaat Idaho. Dort dürfen seit 1982 Velofahrer eine rote Ampel wie ein Stoppschild überqueren. Weitere Staaten und Städte zogen seitdem nach. Mit Paris folgte 2012 eine europäische Grossstadt. Nun hat die Idee auch die Stadt Zürich erreicht.

Nach Ansicht der Zürcher Postulanten macht es kaum Sinn, dass Velofahrende an Verkehrsregelungen gebunden sind, die mit Blick auf die Verkehrsrisiken von Autofahrern entwickelt wurden. Auf dem Drahtesel sei man weder mit derselben Fahrtgeschwindigkeit unterwegs noch erlebe man die Verkehrssituation vor Ort aus derselben Perspektive wie Autofahrer, argumentierten sie. Zudem könnten die Velofahrenden auch wendiger auf die aktuelle Situation reagieren.

Eine entsprechende Regelung würde die Velofahrerinnen und -fahrer nicht aus der Pflicht entlassen, verantwortungsvoll und vorausschauend zu fahren - jedoch eine häufig gelebte, «gesetzeswidrige» Praxis legalisieren.

Noch-Sicherheitsvorstand Richard Wolff (AL) wehrte sich vergebens im Namen des Stadtrates gegen die Überweisung des Postulats. Das Vorhaben sei zu gefährlich, die Rechtssicherheit fehle, argumentierte er. Dies sahen auch FDP, SVP, EVP und Teile der Grünen so, darunter auch «Velopapst» Markus Knauss.

Knauss hält eine «Liberalisierung des Rotlichts für Velofahrer für problematisch». Ein Rotlicht sei ein starkes Signal, sagte er. Zu befürworten sei das Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rot. Ein entsprechender Versuch in Basel wird ausgewertet.

Für diesen Versuch habe sich auch Zürich beworben, sagte Wolff. Dahinter könne der Stadtrat stehen, nicht aber hinter der Idaho-Regelung. Aber selbst Wolffs eigene Partei unterstützte ihn nicht.

Ein Versuch sei es wert, in Paris habe die Verkehrssicherheit zugenommen, wusste ein GLP-Vertreter zu berichten. Deshalb möchte er nun lieber von einer Paris-Regelung sprechen. Idaho sei vielleicht doch ein bisschen zu ländlich und nicht so gut mit der Stadt Zürich vergleichbar. Grundsätzlich gelte ja weiterhin «luege, lose, fahre».

Das Postulat wurde mit 70 Ja-Stimmen überwiesen. Nein sagten 45 Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Der Stadtrat hat nun zwei Jahre Zeit.

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Hans Meier
am 24.05.2018 um 14:18
Alles was die Eigenverantwortung stärkt, hingegen Gesetze und Strafen minimiert, ist zu begrüssen. Der Staat macht sich viel zu breit in unserem Land und will alles haarklein definieren. Früher konnte auch noch jeder ohne Lichtsignal entscheiden, wann er über die Strasse fährt.