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Linienflug geht vor: Flughafen Zürich gegen Durchstart-Übungen

Auf dem Flughafen Zürich sollen Durchstarts zu Schulungszwecken verboten werden: Durch die meist sehr langsamen, schlecht steigenden Schulflugzeuge würde die Zahl der möglichen Flugbewegungen auf dem Verkehrsdrehkreuz reduziert.

14.08.2018 / 16:30 / von: vsu/sda
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Der Flughafen Zürich will Durchstarts zu Schulungszwecken verbieten. (Bild: RADIO TOP/Victoria Sutter)

Der Flughafen Zürich will Durchstarts zu Schulungszwecken verbieten. (Bild: RADIO TOP/Victoria Sutter)

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Heute kommen Schulungsflugzeuge, die ein geplantes Durchstartverfahren durchführen, dem Linien- und Charterverkehr nicht so in die Quere – denn sie können gemäss eines lokalen Flugverkehrsmanagement-Handbuchs nach dem Start ab der Südpiste 14 relativ rasch eine Linkskurve einleiten. Sie drehen damit früh aus der Pistenachse weg. Somit wird der potenzielle Konflikt mit einem folgenden Flugzeug, das einen Start allenfalls abbrechen und durchstarten muss, früh entschärft. Die Kapazität des Flughafens Zürich wird nicht sonderlich eingeschränkt.

Allerdings verstösst dieses frühe Abdrehen von Schulungsflugzeugen gegen internationale Regeln, wie ein Audit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) ergeben hat. Skyguide wurde in der Folge beauftragt, die in Zürich praktizierte Regel entweder aufzuheben oder dessen Kompatibilität mit internationalen Vorschriften zu prüfen und den Nachweis der Sicherheit zu erbringen.

Die Berechnungen wären mit hohem Aufwand verbunden, und es sei auch wenig wahrscheinlich, dass die Kompatibilität nachgewiesen werden könne, heisst es im Gesuch des Flughafens, das ab Donnerstag bis Mitte September beim Bazl aufliegt. Deshalb sei «ein generelles Verbot von geplanten Durchstarts zu Schulungszwecken für den IFR-Verkehr einzuführen.»

Für ein solches Verbot sprechen gemäss Gesuch auch Kapazitätsüberlegungen: Würden die langsameren Schulungsflugzeuge länger entlang der Pistenachse fliegen, bevor sie abdrehen, müssten nachfolgende Maschinen aus Sicherheitsüberlegungen grössere Abstände einhalten. Damit ginge eine Reduktion der Kapazität einher, was «insbesondere den Linien- und Charterverkehr treffen würde».

Es stelle sich zudem die Grundsatzfrage, ob Zürich als IFR-Schulungsflugplatz zur Verfügung stehen müsse oder solle, heisst es weiter. Weder der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) noch das Betriebsreglement enthielten Vorgaben oder Aussagen zu Schulungsflügen. «Es besteht mithin keine Verpflichtung, Durchstarts zu Trainingszwecken zu gestatten.»

Vom ersuchten Verbot nicht betroffen sind geplante Durchstarts von Testfügen oder Spezialflügen. Diese sollen in jedem Fall weiterhin möglich sein. «Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um Jet-Flugzeuge, welche sich gut in den vorherrschenden Verkehrsmix eingeliedern lassen.»

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