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Trotz Drohungen gegen Schüler: Zürcher Gericht erlaubt Waffenkauf

Ein Waffennarr darf seine Sammlung um eine Pistole und zwei Gewehre ergänzen: Ein Eintrag im Polizei-Informationssystem POLIS, wonach der 46-Jährige vier Schüler massiv bedroht haben soll, stehe dem nicht entgegen, hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest.

19.06.2018 / 15:41 / von: vsu/sda
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Trotz eines Eintrages im Polizei-Informationssystem, wegen Bedrohung von vier Schülern, darf ein 46-Jähriger seine Waffensammlung erweitern. (Symbolbild: Pexels.com)

Trotz eines Eintrages im Polizei-Informationssystem, wegen Bedrohung von vier Schülern, darf ein 46-Jähriger seine Waffensammlung erweitern. (Symbolbild: Pexels.com)

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Der Mann hatte die vier Schüler im Beisein der Klassenlehrerin und des Schulleiters Ende September 2016 verbal angegriffen: Er habe sich überlegt, sie abzupassen, ihre Häuser anzuzünden oder sie zu erschiessen, soll er zu ihnen gesagt haben.

Diese Aussage räumt der 46-Jährige auch ein: Weil seine Tochter in der Schule zusammengeschlagen und gemobbt worden sei, habe er die vier am «Übergriff» beteiligten Schüler zur Rede gestellt. Er habe ihnen ziemlich aufgelöst erklärt, wie sehr seine Familie durch ihr Verhalten belastet sei und keinen Schlaf mehr finde.

Man habe sich schliesslich per Handschlag verabschiedet, gab der Mann weiter an. Alle Betroffenen unterzeichneten später auch das Formular «Verzicht auf Strafantrag». Eine Strafanzeige ist deshalb nicht erfolgt. Doch im POLIS wurde der Mann registriert («Drohung gegenüber vier Schüler; Verzicht auf Strafantrag»).

Als der Mann wenig später eine Pistole und zwei Gewehre erwerben wollte, verweigerte dessen Wohngemeinde wegen des POLIS-Eintrages das Gesuch. Das Verwaltungsgericht weist die Gemeinde in einem rechtskräftigen Urteil nun an, die Waffenerwerbsscheine auszustellen.

Denn über die Fähigkeiten, welche das Waffengesetz verlangt, verfügt der Mann grundsätzlich. So ist er unter anderem älter als 18 Jahre und es bestehen keine Hinweise auf eingeschränkte Handlungsunfähigkeit oder einen nicht makellosen Leumund. 1997 und 2012 wurde dem Sportschützen und Waffensammler denn auch der Kauf zweier Pistolen bewilligt, wie das Gericht festhält.

Es hatte deshalb nur noch zu prüfen, «ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte». Dabei werde zwar kein strikter Beweis verlangt, erforderlich sei aber mehr als ein blosser vager Verdacht, heisst es im Urteil, das am Dienstag im Internet veröffentlicht wurde.

Hinweise auf eine mögliche Gefährdung sieht das Gericht vorliegend nicht: Es könne davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen nicht auf einen Strafantrag verzichtet hätten, wenn sie sich weiterhin akut bedroht gefühlt hätten.

Es verweist zudem darauf hin, dass der Mann - gemäss späteren Aussagen – seine Drohung mit den Worten relativiert habe, dass er anständig sei und solche Dinge nicht tun würde. Wäre diese Einschränkung nicht erfolgt, hätten die beiden beim Disput anwesenden Lehrpersonen «wohl interveniert», schreibt das Gericht.

Und es hält weiter fest, dass der Mann ja bereits rechtmässig über Waffen verfügt hatte. «Er hätte deshalb keines weiteren Erwerbsscheins bedurft, um sich eine Waffe zu beschaffen, sofern er eine solche im Zusammenhang mit den Vorfällen mit seiner Tochter überhaupt und gegen wen auch immer hätte einsetzen wollen.»

Schliesslich führt das Gericht auch den Umstand an, dass sich die Situation angesichts eines Schulwechsels der Tochter bereits kurz nach dem Vorfall im September 2016 beruhigt habe.

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