Neue Sexualstrafrechts-Reform: «Nein heisst Nein»
Beim Sex gilt seit dem 1. Juli der Grundsatz «Nein heisst Nein». Das bedeutet, eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen dann vor, wenn das Opfer durch Worte, Gesten oder durch Erstarren zu erkennen gibt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Seit sechs Monaten ist das revidierte Sexualstrafrecht in Kraft. Der Kanton Zürich gibt heute bekannt, was die ersten Erkenntnisse sind.