Sterbehilfe in Zürich: Soll die Pflicht ausgeweitet werden?

Der Regierungsrat bezieht heute Stellung zum Gegenvorschlag des Kantonsrats

Es ist wohl eine der persönlichsten Entscheidungen überhaupt: Wie möchte ich am Ende meines Lebens sterben? Seit rund drei Jahren müssen alle staatlich geführten Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich Sterbehilfe dulden. Eine inzwischen zurückgezogene Initiative wollte dies auch auf Spitäler, Reha-Kliniken, Psychiatrien, Justizvollzugsanstalten und privat geführte Alters- und Pflegeheime ausweiten. Ein Gegenvorschlag des Kantonsrates schliesst die Psychiatrien und Justizanstalten aus. Über diesen wird am 27. September abgestimmt. Heute gibt der Regierungsrat bekannt, wie er zu diesem Gegenvorschlag steht.