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Ethikkommission gegen indirekte Impfpflicht

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) betont, dass auch eine indirekte Impfpflicht das Prinzip der Wahlfreiheit beim Impfen untergräbt und deshalb nicht gerechtfertigt ist. Zur Freiheit gehört laut Ethikkommission das Recht, sich den Risiken einer Ansteckung auszusetzen.

27.08.2021 / 19:52 / von: sda/mma
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Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) betont, dass auch eine indirekte Impfpflicht das Prinzip der Wahlfreiheit beim Impfen untergräbt. (Symbolbild: Keystone/dpa/Fabian Sommer)

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) betont, dass auch eine indirekte Impfpflicht das Prinzip der Wahlfreiheit beim Impfen untergräbt. (Symbolbild: Keystone/dpa/Fabian Sommer)

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Die NEK fordert, dass am 3G-Prinzip - das geimpfte, genesene und negativ getestete Personen einschliesst -, festgehalten wird, wie sie am Freitag in einer Stellungnahme schreibt. Dieses Prinzip sei verhältnismässiger und deutlich besser gerechtfertigt als eine Beschränkung des Zugangs allein auf geimpfte und genesene Personen.

Keine Aussagen macht die Kommission zur Frage der Ungleichbehandlung von Impfung und Test bei den Kosten. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat bei asymptomatischen Personen nicht mehr wie bisher vom Bund übernommen werden. Die NEK äussere sich im Moment nicht dazu, sagte Jean-Daniel Strub von der Geschäftsstelle auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Nach Meinung der NEK wird zwar der Grundsatz der Eigenverantwortung immer wichtiger, gerade wenn es darum geht, Erkrankungsrisiken einzugehen. Die gesellschaftliche Solidarität bleibe aber ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Bewältigung des Coronavirus und für den langfristigen Umgang damit.

Das Ziel einer höheren Impf-Quote müsse mit anderen Massnahmen erreicht werden, etwa "durch proaktive und angemessene Information und niederschwelligen Zugang für bildungsferne Bevölkerungsgruppen".

Zugleich sei zu beachten, dass der Fokus auf das Impfen nicht von der Aufgabe ablenken dürfe, weiter in wirksame und einfach zugängliche Behandlungen von Covid-19-Erkrankungen zu investieren.

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Schuler M.
am 28.08.2021 um 12:35
Wenn jemand das Recht hat,sich anstecken zu lassen, ist das sein Problem.Er hat aber kein Recht andere Leute anzustecken und das macht er weil wenn er angesteckt ist kann er hunderte von Menschen anstecken. Also schreiben sie nicht so ein Schwachsinn