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Bundesrat hält an Zeitplan für Covid-Zertifikat fest

Das Covid-Zertifikat für geimpfte, genesene und getestete Personen wird in Papierform und elektronisch ab dem kommenden Montag, 7. Juni, ausgestellt. Dann beginnt ein zweiwöchiger Pilotbetrieb. Die elektronische Lösung ist kompatibel mit dem EU-Zertifikat und soll vor allem das Reisen erleichtern.

04.06.2021 / 16:30 / von: mle/sda
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Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», im Lauf der nächsten Woche zur Verfügung stehen. (Bild/Entwurf: bag.admin.ch)

Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», im Lauf der nächsten Woche zur Verfügung stehen. (Bild/Entwurf: bag.admin.ch)

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Der Bundesrat hält an seinem Fahrplan fest: Ab Montag sollen die ersten Covid-Zertifikate «schrittweise» ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni sollen sie in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen, wie Finanzminister Ueli Maurer am Freitag vor den Medien in Bern sagte. Ausgearbeitet wurde die Lösung vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), das zum Departement von Maurer gehört.

Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», im Lauf der nächsten Woche zur Verfügung stehen. Mit der App kann das Zertifikat digital aufbewahrt und bei Bedarf vorgewiesen werden. Die elektronische Lösung ist mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate. «Wir werden höchstwahrscheinlich vor der EU bereit sein mit den Zertifikaten», sagte Maurer.

In diesem Video erklärt der Bund, was das Covid-Zertifikat genau ist:

Kantone in der Pflicht

Wie bei der Impfung übernehmen die Kantone auch bei der Ausstellung der Covid-Zertifikate eine tragende Rolle. Die Kantone entscheiden, welche Fachpersonen etwa in Impfzentren, Spitälern oder Arztpraxen auf Antrag das Zertifikat ausstellen dürfen.

Der Bund stellt den Kantonen ein System für die Ausstellung, Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Das System kann an bestehende kantonale IT-Systeme wie Test- und Impfsysteme angeschlossen werden.

Das BIT sei theoretisch in der Lage, innerhalb von 48 Stunden 7 Millionen Zertifikate auszustellen, sagte Dirk Lindemann, Direktor des BIT. Die Arbeiten seien am 7. Juni aber nicht abgeschlossen. In den ersten 14 Tagen laufe ein Pilotbetrieb. Es würden Softwaretests durchgeführt, und die Systeme würden langsam hochgefahren.

Ab dem 14. Juni sei für Genesene auf den Webseiten der Kantone ein Formular zugänglich, anhand dessen ein Zertifikat angefordert werden könne, so Lindemann.

RADIO TOP hat mit Politikern über die Bundeslösung gesprochen:

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Der Bund habe vergangene Woche alle Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren informiert. «Wir gehen davon aus, dass die Ausstellung der Covid-Zertifikate in den Kantonen funktionieren wird», sagte Maurer. Aber es sei schon so, dass es bei so vielen Zertifikaten die eine oder andere Frage geben werde.

«Mit denjenigen Kantonen, die zuerst Sommerferien haben, schauen wir, dass wir zuerst eine Lösung ausarbeiten», ergänzte Lindemann.

Reisen im Schengen-Raum und Grossanlässe

Vorerst wird das Zertifikat vor allem für Reisen im Schengen-Raum und für den Zugang zu Grossanlässen in der Schweiz verwendet werden, sagte Lindemann weiter. «Über weitere Anwendungen entscheidet der Bundesrat Mitte Juni», ergänzte er.

Festgelegt wurde auch, wie lange das Zertifikat gültig ist. Die PCR-Tests für 72 Stunden, die Antigentests für 24 Stunden, für Genesene gilt das Zertifikat 180 Tage und für Geimpfte ab dem 11. Tag nach der zweiten Impfung vorerst für 180 Tage. Wer nur einen Antigentest hat, kann damit nicht im Schengen-Raum reisen. Es braucht einen PCR-Test, um das Covid-Zertifikat zu erhalten.

Kostenübernahme der PCR-Test wird geprüft

Auf die Frage, ob die Kosten für PCR-Tests für das Covid-Zertifikat künftig auch vom Bund übernommen werden könnten, gab es am Freitag keine klare Antwort.

Heute werden die PCR-Test vom Bund nur dann übernommen, wenn zum Beispiel aufgrund von Symptomen, einer Meldung der Swiss-Covid-App oder behördlicher oder ärztlicher Anweisung ein Test notwendig ist. Für das Reisen allerdings nicht.

Die Problematik der Zweiklassengesellschaft werde in den Kommissionen des Parlaments erörtert, sagte Maurer. Der Bundesrat werde die Diskussionen im Parlament abwarten und dann entscheiden.

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