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Privilegien für Geimpfte rücken näher

Der Bundesrat hat offenbar Beschlüsse gefasst, die eine Bevorzugung von Personen erlauben, welche gegen das Coronavirus geimpft sind. Auf die Maske im öffentlichen Verkehr sollen aber auch Geimpfte vorerst nicht verzichten dürfen.

23.02.2021 / 07:44 / von: pwa
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Trotz einer Impfung dürfte die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gültig bleiben. (Symbolbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Trotz einer Impfung dürfte die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gültig bleiben. (Symbolbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Der Bundesrat hat offenbar bereits beschlossen, dass Geimpfte Privilegien erhalten. (Symbolbild: KEYSTONE/PA Wire/Danny Lawson)

Der Bundesrat hat offenbar bereits beschlossen, dass Geimpfte Privilegien erhalten. (Symbolbild: KEYSTONE/PA Wire/Danny Lawson)

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Während die Schweiz darum bemüht ist, die Bevölkerung gegen das Coronavirus zu impfen, läuft die Diskussion um allfällige Privilegien für Geimpfte

gegenüber Impfverweigerern. Bereits am Wochenende hat Bundespräsident Guy Parmelin in einem Zeitungsinterview erläutert,

dass solche Privilegien für den Bundesrat durchaus denkbar sind.

Offenbar hat die Landesregierung sogar bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, berichtet nun der «Blick». Mit Hilfe von Privilegien für Geimpfte soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, sich piksen zu lassen. Das geht aus einem Geheimpapier hervor. Eine zusätzliche gesetzliche Grundlage, wie dies der Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger gefordert hatte, ist nicht vorgesehen.

Maskenpflicht im ÖV bleibt

Das Geheimpapier des Bundesrates sieht demnach vor, dass private Gewerbe- und Kulturbetriebe Geimpfte bevorzugt behandeln dürfen. Wer also belegen kann, dass er geimpft ist, kann beispielsweise wieder in einen Nachtclub oder ins Theater. Die Betreiber und Veranstalter müssen dies jeweils kontrollieren.  Personen, die noch nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können, sollen nicht benachteiligt werden. Sie müssen aber einen negativen Corona-Test vorweisen oder vor Ort einen Schnelltest machen, um ebenfalls Zugang zu erhalten.

Keinen Sonderstatus für Geimpfte soll es im öffentlichen Verkehr geben. Dort sollen auch Geimpfte weiterhin eine Schutzmaske tragen. Dies, weil eine Kontrolle zu aufwendig wäre. Dadurch entstünde die Gefahr, dass kaum mehr jemand eine Maske trägt im öffentlichen Verkehr – Impfung hin oder her. Auch in Spitälern und anderen öffentlichen Einrichtungen soll kein Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gemacht werden.

Ende mit Herdenimmunität

Die Privilegien für Geimpfte sind für die Zeit von Juni bis September 2021 angedacht. Sie sollen grundsätzlich so lange gültig sein, bis in der Schweiz die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist. Epidemiologen gehen davon aus, dass für eine Herdenimmunität mindestens 60 Prozent der Bevölkerung geimpft sein müssen. Allerdings könnte dieser Prozentsatz in Anbetracht der ansteckenderen Mutationen noch gestiegen sein.

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Meier Yvonne
am 23.02.2021 um 09:13
Bekommt doch bitte erst das Impfen in den Griff, für Alle die warten.....es heisst ja immer zu wenig Impfstoff vor allem Kanton Zürich....als schon wieder über solche Themen zu diskutieren!