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2'000 Franken Busse gegen Ex-CS-Präsident wegen Quarantäneverstoss

Der frühere Credit Suisse-Präsident António Horta-Osório muss wegen seinem Verstoss gegen die Quarantänevorschriften eine Busse von 2'000 Franken bezahlen. Das Untersuchungsamt Uznach hat einen entsprechenden Strafbefehl gegen den Ex-Grossbanken-Manager erlassen.

02.02.2022 / 14:53 / von: sda/ame
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Der frühere Credit Suisse-Präsident António Horta-Osório muss eine Busse wegen seines Quarantäneverstosses bezahlen. (Archivbild: AP Photo/Alastair Grant, File)

Der frühere Credit Suisse-Präsident António Horta-Osório muss eine Busse wegen seines Quarantäneverstosses bezahlen. (Archivbild: AP Photo/Alastair Grant, File)

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Zusätzlich zur Busse von 2'000 Franken muss Horta-Osório ausserdem Gerichtskosten über 350 Franken übernehmen, bestätigte ein Sprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von Blick.ch. Offen ist allerdings, ob Horta-Osório den Strafbefehl akzeptiert.

Der damalige CS-Präsident hatte nach einer Rückkehr aus England Ende November bei den zuständigen Behörden zweimal um eine Ausnahmebewilligung ersucht. Die zweite sei am 1. Dezember abgelehnt worden, als er sich bereits auf dem Weg zu seinem Privatjet befand, um wieder nach England zu reisen, schreibt der Blick unter Berufung auf den Inhalt des Strafbefehls.

Die St.Galler Behörde bleibt bei dem Strafbefehl gegen den Bankmanager allerdings unter der möglichen Höchststrafe – möglich wäre laut Strafgesetzbuch eine Busse von bis zu 10'000 Franken für ein solches Vergehen. Laut dem Blick-Bericht haben die Behörden dabei berücksichtigt, dass Horta-Osório «durch das Benützen eines Privatjets und eines privaten Fahrers die öffentliche Sicherheit nicht konkret gefährdete».

Horta-Osório war Mitte Januar nach wochenlangen Presseberichten über seine Corona-Quarantäneverstösse als Verwaltungsratspräsident der Grossbank Credit Suisse zurückgetreten. Ausser seinem Verstoss in der Schweiz soll er auch in England bei einem Besuch des Tennisturniers in Wimbledon die damals geltenden Covid-Schutzregeln missachtet haben.

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