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34-jährige Frau in Dietikon ZH von getrennt lebendem Mann getötet

Am Montagnachmittag hat die Kantonspolizei Zürich eine tote Frau in einer Wohnung in Dietikon entdeckt. Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich um ein Tötungsdelikt. Der mutmassliche Täter wurde verhaftet.

27.08.2019 / 14:28 / von: sda/mma
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Die Kantonspolizei untersucht den genauen Tathergang. (Bild: Beat Kälin/brknews.ch)

Die Kantonspolizei untersucht den genauen Tathergang. (Bild: Beat Kälin/brknews.ch)

Die Kantonspolizei untersucht den genauen Tathergang. (Bild: Beat Kälin/brknews.ch)

Die Kantonspolizei untersucht den genauen Tathergang. (Bild: Beat Kälin/brknews.ch)

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Eine 34-jährige Frau ist am Montag in Dietikon leblos in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Ihr Ehemann hat sie getötet. Dieser war bereits wegen häuslicher Gewalt aktenkundig. Der 37-Jährige konnte noch am gleichen Tag im Kanton St. Gallen in der Nähe von Trübbach angehalten und verhaftet werden, wie die Kantonspolizei St.Gallen auf Anfrage von RADIO TOP bestätigt. 

Das Ehepaar hatte getrennt gelebt. Die genauen Umstände, wann und wie die Frau umgebracht wurde, sind noch Gegenstand von Ermittlungen, wie die Zürcher Kantonspolizei am Dienstag mitteilte.

Der Mann war bereits im Februar 2018 wegen häuslicher Gewalt verhaftet und mit einem Kontakt- und Rayonverbot belegt worden. Nach Verstössen gegen diese Massnahme hatte sich der Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich im November 2018 der Konstellation angenommen. Die Frau habe jedoch zweimal eine Einladung zum Gespräch mit den Fachleuten abgelehnt, schreibt die Polizei.

Im Frühling dieses Jahres meldete die Frau der Polizei wieder, dass der Mann ihr nachstelle. Der 37-Jährige erhielt daraufhin erneut ein Kontakt- und Rayonverbot zur Ehefrau, welches Ende Juli ablief. 

Obwohl der Täter der Polizei bekannt war, konnte die Tat nicht verhindert werden. Was der Werner Schaub, der Sprecher der Kapo Zürich, dazu meint, im Beitrag von TELE TOP: 

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heidi
am 28.08.2019 um 13:05
immer wieder die alte Leier. Der Mann war aktenkundig, er hatte Auflagen, und lief trotzdem frei herum. Muss denn immer erst ein Mord passieren bevor solche Leute endlich in Haft genommen werden. Die Schweiz ist da viel zu large. Ausserdem beweist es leider einmal mehr, dass solche Leute sich nie unseren Gesetzen unterordnen werden. Deshalb sollten sie sofort des Landes verwiesen, bzw. schon gar nicht aufgenommen werden.