Pull down to refresh...
zurück

Bund muss beim Lärmschutz auf der A4 erneut über die Bücher

Der geplante Ausbau der Autobahn im Zürcher Weinland wird noch nicht realisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund den Lärmschutz erneut prüfen muss. Die Gemeinde Andelfingen und eine betroffene Firma haben teilweise recht erhalten.

31.03.2023 / 13:14 / von: sda/amo
Seite drucken Kommentare
1
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund den Lärmschutz auf der A4 bei Andelfingen erneut prüfen muss. (Archivbild: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund den Lärmschutz auf der A4 bei Andelfingen erneut prüfen muss. (Archivbild: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT)

1
Schreiben Sie einen Kommentar

Der Bund hat den Auftrag erhalten, die Bevölkerung beim Ausbau der A4 vor zusätzlichem Autolärm zu schützen. Deshalb soll er nun prüfen, ob er bei Andelfingen direkt auf einer Stützmauer eine Lärmschutzwand bauen könnte. 

Es sei nicht ausgeschlossen, dass mit einer Lärmschutzwand auf einer Länge von 105 Metern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden könnten, schreibt das Gericht in einem Urteil vom Freitag.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte eine Lärmschutzwand wegen «fehlender Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit» ursprünglich verworfen. Der Lärm könnte trotz hoher Kosten nur wenig reduziert werden, fand das UVEK.

Nun muss der Bund prüfen, ob der Bau auf der ohnehin geplanten Stützmauer realisiert werden könnte. Die Stützmauer würde dabei zum Fundament, was die Kosten senken dürfte. Weil sich die Bundesverwaltungsrichter damit aber nicht gut genug auskennen, beauftragen sie den Bund mit einer Überprüfung dieser Idee.

Keine tiefere Geschwindigkeit

Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h hält das Bundesverwaltungsgericht hingegen für unverhältnismässig, wie es weiter schreibt. Der Zweck des Projektes sei ja gerade die Beseitigung eines heutigen Engpasses.

Die Gemeinde Andelfingen und eine Industriefirma hatten in ihren Rekursen auch eine tiefere Geschwindigkeit gefordert, um besser vor Lärm geschützt zu werden. Definitiv ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aber noch nicht. Die Parteien können ihn noch ans Bundesgericht ziehen.

Bis zu 20 Prozent mehr Verkehr

Die Weinlandautobahn A4 zwischen Kleinandelfingen und Winterthur-Nord soll von zwei auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden, inklusive Richtungstrennung und Pannenstreifen. Damit würde diese Autostrasse zu einer Autobahn.

Die Strasse gilt heute als Engpass für den Verkehr und als gefährlich. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Frontalkollisionen. Seit 2020 gibt es immerhin eine Richtungstrennung mit Betonelementen.

Im November 2020 gab der Bund grünes Licht für den Ausbau. Geplant ist, zwei Spuren neu zu bauen und die bisherigen Fahrspuren umzubauen. Wegen der Rekurse ist der Bau aber blockiert.

Der Bund rechnet damit, dass der Ausbau von der zweispurigen Autostrasse zur vierspurigen Autobahn mehr Verkehr anziehen wird. Bis ins Jahr 2040 dürfte die Verkehrszunahme bis zu 20 Prozent betragen. Pro Tag dürften dann rund 41'000 Fahrzeuge auf dieser neuen Autobahn unterwegs sein.

Beitrag erfassen

Johannes W
am 31.03.2023 um 17:27
Äh, ist das nicht etwas Augenwischerei, heute noch politisch mit "Autolärm" zu argumentieren.Bis so etwas umgesetzt wäre, ist eh 2040 und 3/4 aller Fahrzeuge oder mehr sind elektrisch.Einhagen vielleicht schon, aber um die Flächen für Votovoltaik zu nutzen. Wo sind die Vordenker?