Falsche Berechnung der AHV-Finanzperspektiven
Mit der Durchführung der Überprüfung sei die Zürcher Kanzlei Bratschi beauftragt worden, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag mit. Bratschi ist eine der grössten Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und öffentliches Recht in der Schweiz. Sie beschäftigt laut eigenen Angaben über hundert Rechtsanwälte.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende Jahr vorliegen. Das EDI will gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der Finanzperspektiven sicherzustellen. Genauere Angaben dazu machte das EDI nicht.
In Hinblick auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente und die AHV-Reform seien zuverlässige, geprüfte und hochwertige Daten unerlässlich, schrieb das EDI. Die Administrativuntersuchung umfasse daher auch die Qualitätsprüfungsprozesse und insbesondere die Zuverlässigkeit der mathematischen Modelle.
Nach ersten Schätzungen wurden die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherungen (AHV) im Jahr 2033 um rund vier Milliarden Franken überschätzt. Die finanzielle Situation der AHV ist damit besser als angenommen. Der Berechnungsfehler wurde bei Kontrollen erkannt, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der 13. AHV-Rente durchgeführt wurden.
Die AHV ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten derzeit eine AHV-Rente.
SP fordert Stop der Abbaupläne
Nach Bekanntwerden der Rechenpanne bei den AHV-Finanzperspektiven hat die SP die Bürgerlichen aufgefordert, die «Abbaupläne bei den Renten endlich zu stoppen». Die finanzielle Lage der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werde für die kommenden Jahre um mehrere Milliarden Franken besser prognostiziert als bisher angenommen.
«Die Pläne der Bürgerlichen, bei den Rentenleistungen zu kürzen und sogar das Rentenalter zu erhöhen, gehören damit definitiv vom Tisch», wurde SP-Co-Fraktionspräsidentin Samira Marti in einer Mitteilung vom Dienstag zitiert. Die SP werde sich gegen einen Abbau bei der Altersvorsorge wehren. Die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner müsse geschützt werden.
SP-Nationalrätin Sarah Wyss (BS), zugleich auch Präsidentin der Finanzkommission, hielt die Rechenpanne der Bundesbehörden für «erschreckend». Die Prognosen seien nicht einfach aufgrund exogener Faktoren zu pessimistisch geschätzt worden, «sondern schlicht falsch berechnet worden».
Positiv hob Wyss das Eingeständnis des Fehlers durch die Behörden hervor, die transparente Kommunikation und die umgehende Korrektur. «Das ist auch die einzige Möglichkeit das zerrüttete Vertrauen auf solide Zahlen wieder herzustellen», schrieb Wyss auf ihrer Website.
FDP kritisiert Baume-Schneider und Berset
Die FDP hat nach Bekanntgabe der AHV-Rechenpanne die zuständige SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und den früheren SP-Bundesrat Alain Berset scharf kritisiert. Unter deren Leitung habe das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Fiasko angerichtet.
Das Amt habe sich bei den Prognosen für die AHV-Renten um vier Milliarden Franken pro Jahr verschätzt und somit das Vertrauen in das BSV, in das Departement des Innern (EDI) und die Institutionen untergraben, schrieb die FDP am Dienstag in einem Communiqué.
Die Partei verlangte von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider volle Transparenz. Ausserdem solle die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der beiden Räte das «Zahlendebakel» untersuchen.
Weiter wird ein Aufräumen in anderen Bereichen der Sozialversicherungen gefordert. So sei eine dringende Überprüfung der Prognosen der Invalidenversicherung und bei den Ergänzungsleistungen angezeigt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen korrigierte am Dienstag die Finanzperspektiven für die AHV nach unten. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet.