Das Winterthurer Bezirksgericht verlängert die stationäre Massnahme des «Hanfpapst»-Täters. (Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI)
«Hanfpapst»-Mord: Bezirksgericht verlängert stationäre Massnahme
Nach dem Tötungsdelikt am Winterthurer «Hanfpapst» Martin R. Frommherz wurde 2017 ein Mann zu einer Freihheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt. Da bei ihm unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt wurde, kam es zu einer stationären Massnahme, welche höchstens fünf Jahre dauert.
Wie der Landbote schreibt verlängert das Winterthurer Bezirksgericht die stationäre Massnahme nun um weitere fünf Jahre. Dies, weil die Gefahr für neue Delikte weiterhin als zu hoch eingeschätzt wird.
Die Verteidigerin des 30-jährigen Täters hält dies jedoch für unverhältnismässig. Der Täter selbst zeigte sich selbstkritisch. Das Gericht bestätigt, dass die stationäre Massnahme bis jetzt einen erfolgreich waren, diese wolle man nun aber nicht durch ein zu schnelles Vorgehen riskieren.