Klima-Aktivisten mussten DNA-Proben abgeben
Vor knapp zwei Wochen blockierten Dutzende Klima-Aktivisten die Eingänge zu den Filialen der Grossbanken UBS und Credit Suisse in Zürich und Basel.
Die Demonstrierenden wurden von der Polizei weggetragen und verhaftet. Viele blieben fast zwei Tage in Haft.Offenbar mussten die meisten von ihnen, darunter auch Minderjährige DNA-Proben abgeben. Die Polizei darf entsprechende Proben entnehmen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Probe nicht ausgewertet und nach 90 Tagen gelöscht wird. Wie der Blick berichtet haben die Staatsanwaltschaften in Zürich und Basel aber auch Verfügungen ausgestellt, um die DNA-Proben auszuwerten.
Das Vorgehen der Polizei ist umstritten. Reto Müller, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel, stellt die Verhältnismässigkeit der Massnahme in Frage. Er sagt: «DNA-Proben greifen in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein. Bei gewaltfreien politischen Demonstrationen sind solche nicht verhältnismässig.»
Reaktionen aus der Politik im Beitrag von TELE TOP:
Die Staatsanwaltschaften in Zürich und Basel haben die Entnahme von DNA-Proben gegenüber dem Blick bestätigt. Gründe nannten sie jedoch keine. Offenbar geht es jedoch darum, dass mit der Erstellung eines DNA-Profils mögliche vergangene sowie zukünftige Vergehen aufgeklärt werden könnten.
Sie wollen nun auch gegen die Auswertung der DNA-Profile vorgehen.