Besitzer und Besitzerinnen von nicht enthornten Kühen und Ziegen erhalten für die wegen der Hörner höheren Haltungskosten weiterhin keine besondere Unterstützung. (Archivbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)
Nationalrat stösst Hörnerfranken ab
Bauern, die Tiere mit Hörnern halten, werden für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand nicht gesondert entschädigt. Der Antrag von SP, Grünen und GLP für einen «Hörnerfranken» ist abgelehnt worden.
Die drei Fraktionen wollten bei den Beiträgen an besonders tierfreundliche Grossvieh-Produktionsformen die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere berücksichtigen. Laut Jürg Grossen (GLP/BE) ging es dabei um 20 Millionen Franken.
Der Rat lehnte den Antrag am Donnerstag mit 105 zu 88 Stimmen ab. Beat Walti (FDP/ZH) sprach von Zwängerei. Martin Haab (SVP/ZH) ergänzte, dass diese Gelder anderswo wegfallen könnten. In wenigen Jahren seien viele Tiere genetisch hornlos.
Das Begehren nach einem «Hörnerfranken» wurde schon mehrfach gestellt. Zuletzt begrub der Nationalrat eine Motion für einen «Hörnerfranken» im vergangenen Jahr. 2018 hatten Volk und Stände die Hornkuhinitiative verworfen.