TOP FOKUS: «Ehe für alle»
In vielen europäischen Ländern können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, nicht aber in der Schweiz. Hierzulande haben diese Paare die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Die eingetragene Partnerschaft ist allerdings nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe – Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung oder der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern – diese ist nicht erlaubt.
Das Parlament hat im Dezember 2020 die Vorlage «Ehe für alle» verabschiedet. Das vor sieben Jahren angestossene Geschäft öffnet die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Mit der Gesetzesänderung erhalten lesbische Eheleute Zugang zur Samenspende. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 136 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 24 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Ein überparteiliches Komitee mit Vertretern vor allem aus der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der SVP ergriff das Referendum. Die Gegner stören sich daran, dass die «Ehe für alle» ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll.
Im TOP FOKUS erzählen gleichgeschlechtliche Paare ihre Geschichte, Kirchenvertreter ihr Dilemma und die Gegner ihre Motive.
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