TOP TALK zur Abstimmungsvorlage Covid-19-Gesetz
Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf das Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.
Das Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.
Gegen das Gesetz ist das Referendum des Vereins «Freunde der Verfassung» zustande gekommen. Dieser besteht hauptsächlich aus Privatpersonen, welche nicht politisch aktiv sind. Nach der Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden.
Bundesrat und Parlament sehen dies anders. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die betroffenen Unternehmen oder Bereiche (Kultur, Sport, u.s.w) so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern.
Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz ab.
TELE TOP spricht im TOP TALK am Mittwoch, 12. Mai 2021 um 18:30 Uhr (stündlich wiederholt), mit der Befürworterin Barbara Gysi, Nationalrätin SP/SG, Gegner Markus Häni, Vorstandsmitglied Verfassungsfreunde und Sarah Bütikofer, Politologin Universität Zürich.
*Anm. d. Red.: Unter Artikel 3a Absatz 1 des Covid-19-Gesetzes steht, dass geimpfte Personen von der Quarantäne ausgenommen sind. Der Absatz 2 unter Artikel 3a erlaubt dem Bundesrat, Ausnahmen zu erlassen. Im übergeordneten Artikel 3 steht denn auch, dass der Bundesrat in Abstimmung mit den Kantonen die Möglichkeit hat, die Quarantäne schrittweise zu lockern, zu verkürzen oder aufzuheben, wenn durch Impfung, regelmässige Tests oder andere Massnahmen eine Reduktion der Verbreitung der Krankheit gesichert werden kann. Es bedeutet also lediglich, dass geimpfte Personen sicher und nicht geimpfte Personen unter gewissen Umständen wie einem vorgängigen Test von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können.
Gewisse Absätze des Covid-19-Gesetzes haben bis Ende 2031 Gültigkeit. Namentlich die Anzeigepflichten bei Kapitalverlusten und Überschuldung. Ausserdem die Meldepflicht des Bundesrates gegenüber dem Parlament und die Verfolgung des Infektionsgeschehens. Quelle: Covid-19-Gesetz (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de)