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TOP TALK zur Abstimmungsvorlage Covid-19-Gesetz

Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz ab. Denn gegen das Gesetz ist ein Referendum zustande gekommen. TELE TOP spricht im TOP TALK mit der Befürworterin Barbara Gysi, Nationalrätin SP/SG, dem Gegner Markus Häni, Vorstandsmitglied Verfassungsfreunde und Sarah Bütikofer, einer Politologin der Universität Zürich.

12.05.2021 / 15:21 / von: rof/asl
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Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf das Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.

Das Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. 

Gegen das Gesetz ist das Referendum des Vereins «Freunde der Verfassung» zustande gekommen. Dieser besteht hauptsächlich aus Privatpersonen, welche nicht politisch aktiv sind. Nach der Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden.

Bundesrat und Parlament sehen dies anders. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die betroffenen Unternehmen oder Bereiche (Kultur, Sport, u.s.w) so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern. 

Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz ab.

TELE TOP spricht im TOP TALK am Mittwoch, 12. Mai 2021 um 18:30 Uhr (stündlich wiederholt), mit der Befürworterin Barbara Gysi, Nationalrätin SP/SG, Gegner Markus Häni, Vorstandsmitglied Verfassungsfreunde und Sarah Bütikofer, Politologin Universität Zürich.

*Anm. d. Red.: Unter Artikel 3a Absatz 1 des Covid-19-Gesetzes steht, dass geimpfte Personen von der Quarantäne ausgenommen sind. Der Absatz 2 unter Artikel 3a erlaubt dem Bundesrat, Ausnahmen zu erlassen. Im übergeordneten Artikel 3 steht denn auch, dass der Bundesrat in Abstimmung mit den Kantonen die Möglichkeit hat, die Quarantäne schrittweise zu lockern, zu verkürzen oder aufzuheben, wenn durch Impfung, regelmässige Tests oder andere Massnahmen eine Reduktion der Verbreitung der Krankheit gesichert werden kann. Es bedeutet also lediglich, dass geimpfte Personen sicher und nicht geimpfte Personen unter gewissen Umständen wie einem vorgängigen Test von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können.

Gewisse Absätze des Covid-19-Gesetzes haben bis Ende 2031 Gültigkeit. Namentlich die Anzeigepflichten bei Kapitalverlusten und Überschuldung. Ausserdem die Meldepflicht des Bundesrates gegenüber dem Parlament und die Verfolgung des Infektionsgeschehens. Quelle: Covid-19-Gesetz (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de

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Nik Brunner
am 14.05.2021 um 17:57
Gut gemacht Markus Häni ????
Sirpa Sinimaa
am 14.05.2021 um 14:50
Das Epidemiegesetz muss nochmals aufgerollt werden und Bundesrat soll den Vertrag mit GAVI Kündigen! Sofort sonst dürfen wir nie wieder arbeiten können, als Reiseleiter und Stadtführer. Wir werden auch nicht genügend entschädigt!
Warheit
am 14.05.2021 um 09:40
Herr Häni super auftritt vielen dank für die informationen und das dagegen halten gegen diese unwarheiten der Frau Bütikhofer. Und finanzhilfen sind möglicj auch ohne Gesetzt!
Ursula Herzig
am 14.05.2021 um 03:51
Hervorragende, bestens belegte Argumentation von Markus Häni gegen drei Frauen.Hier ist genaues Zuhören gefordert, das ganz klar aufzeigt, dass das Covid19 Gesetz vom Volk unbedingt abgelehnt werden muss.
M. Portmann
am 13.05.2021 um 14:42
Aufgrund dieses aufschlussreiches Gesprächs habe ich mir die offizielle Abstimmungsbroschüre heruntergeladen. Die postalischen Unterlagen habe ich bisher noch nicht erhalten.Ich bin entsetzt darüber, dass die beschlossenen Aenderungen zum COVID-19 vom März 2021 (vor allem der neue Artikel 6a) in keiner Weise erwähnt werden/wird. Die neuen Bestimmungen habe ich mir mühsam aus dem Internet besorgen müssen.Was wird hier gespielt? Ich empfinde dieses Vorgehen als Irreführung und schlussendlich als Betrug gegenüber der Bevölkerung.
Martin
am 13.05.2021 um 12:35
Nachtrag: Wortlaut des Covid19-Gesetzes.Art. 3a Geimpfte Personen1 Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.2 Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.Man frage sich: Wer hat nun die Wahrheit gesagt? Das C-19 Gesetz ist in einer Demokratie gefährlich, die Finanzhilfen können auch anders gesprochen werden, aber da ist der politische Wille nicht erkennbar. Danke Herr Häni für die klaren Worte.
Renzo Antonini
am 13.05.2021 um 11:04
Die Gesetze sind alle online abrufbar! Warum blendet man diese einfach nicht ein? Deshalb ist Ihre Sendung leider nicht informativ, sonder trägt zur Spaltung bei.
Elias
am 12.05.2021 um 23:54
Sehr schwache Leistung von Frau Sarah Bütikofer. Nur weil das Parlament so stimmt, heisst es überhaupt nicht, dass der Souverän so stimmen soll.
Helena Mauri
am 12.05.2021 um 23:35
Schrecklich, dass ich als gesunde Person testen lassen muss um zu sehen ob ich krank bin. Eine Schande wie die Pharmaindustrie unterstützt wird und andere Wissenschaftler nicht zu Wort kommen sondern nur eine unwissenschaftliche Taskfurz
Thomas Mettler
am 12.05.2021 um 23:33
Klares Nein zum Gesetz. Die Frau Gysi lügt was das zeug hält. Und ich habe 21 Jahre diese Partei gewählt.... Ich schäme mich....