Freie Kulturschaffende können im Kanton Schaffhausen Ausfallentschädigungen beantragen. (Symbolbild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)
Ausfallentschädigung für freie Schaffhauser Kulturschaffende
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Nachdem der Bund die Covid-19-Kulturverordnung angepasst hat, übernimmt nun auch der Kanton Schaffhausen die vorgesehene Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Bei der Ausfallentschädigung handelt es sich um nicht-rückzahlbare Finanzhilfen.
Aktuelle Informationen sind ab Mitte April auf der Website des Kantons aufgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt steht dort auch das ergänzte Gesuchsformular mit Erläuterungen zur Verfügung.