Beschwerde gegen Schaffhauser Ständerat kommt vors Bundesgericht
Weil der Ständerat Simon Stocker am Wahltag sowohl in Schaffhausen als auch im Kanton Zürich einen Wohnsitz hatte, entbrannte ein gerichtlicher Streit, ob er überhaupt für den Kanton Schaffhausen kandidieren dürfte (die TOP-Medien berichteten). Das Obergericht des Kantons Schaffhausen entschied am 2. Juli zugunsten von Simon Stocker, seinen politischen Wohnsitz habe Stocker am Wahltag im Kanton Schaffhausen gehabt.
Der Beschwerdeführer, der namentlich nicht genannt werden will, zieht die Beschwerde nun an das Bundesgericht weiter, wie sein Anwalt in einer Mitteilung schreibt. Die Rechtsauffassung des Obergerichts widerspreche der Schaffhauser Verfassung, welche keine Unterscheidung zwischen zivilrechtlichem und politischem Wohnsitz mache.
Definitive Wahl wird verzögert
In der Mitteilung heisst es weiter, dem Beschwerdeführer sei klar, dass er die definitive Wahl des zweiten Ständerats weiter verzögere. Er sieht einen Teil der Schuld für die Verzögerung beim Obergericht, welches für seinen Entscheid sieben Monate benötigt hatte. Der Weiterzug ans Bundesgericht sei aus «ordnungspolitischen Gründen» erfolgt.
Simon Stocker hat seinen Familienwohnsitz inzwischen nach Schaffhausen verlegt. Der Beschwerdeführer wertet dies als spätes Schuldeingeständnis.