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Gutachten entlastet Schaffhauser Polizei von Vorwürfen

Der Schaffhauser Regierungsrat sieht kein relevantes Fehlverhalten der Schaffhauser Polizei im Fall einer 43-jährigen Frau, die von mehreren Männern zusammengeschlagen wurde. Die Regierung stützt sich dabei auf die Ergebnisse eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens.

09.08.2024 / 11:54 / von: sda/lsc
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Nach einem Rundschau-Beitrag demonstrierten in Schaffhausen Menschen gegen die Schaffhauser Polizei. (Archivbild: KEYSTONE/PHILIPP LENHERR)

Nach einem Rundschau-Beitrag demonstrierten in Schaffhausen Menschen gegen die Schaffhauser Polizei. (Archivbild: KEYSTONE/PHILIPP LENHERR)

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Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schaffhauser Polizei «sehr schnell und professionell ihre Arbeit aufgenommen und das Opfer ernst genommen hat», wie der Schaffhauser Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Die «Rundschau» berichtete Ende Mai über den Fall einer 43-jährigen Schaffhauserin, die im Dezember 2021 von mehreren Männern in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts tätlich angegriffen wurde. Die Tat wurde von zwei Überwachungskameras aufgezeichnet. Der Schaffhauser Polizei und der Staatsanwaltschaft wurden in dem Fernsehbeitrag zum Teil schwerwiegende Fehler bei der Behandlung des Falles vorgeworfen. Das Opfer sei nicht ernst genug genommen worden und die Täter habe man mit Samthandschuhen angefasst, so der Tenor.

Gutachten bleibt vorerst unter Verschluss

Der Schaffhauser Regierungsrat sieht die Vorwürfe nun durch das 36-seitige externe und unabhängige Gutachten entkräftet. Das Gutachten selbst gibt der Regierungsrat zumindest vorerst nicht heraus, wie der Kanton Schaffhausen mitteilte. Es geht vorerst in anonymisierter Fassung an die Geschäftsprüfungskommission sowie an die Justizkommission des Kantonsrates.

Laut Mitteilung des Regierungsrats attestiert das Gutachten der Polizei ein professionelles Vorgehen zu Beginn des Verfahrens. Das Opfer sei ins Spital gebracht und das Zürcher Institut für Rechtsmedizin beigezogen worden. Ein dringend tatverdächtiger Mann sei vorläufig festgenommen und weitere Beteiligte einvernommen worden.


Auch bei den in der «Rundschau» kritisierten Hausdurchsuchungen in der Wohnung des Anwalts sind der Polizei gemäss dem Gutachten keine schwerwiegenden Fehler unterlaufen. Einzig der Auftrag der Staatsanwaltschaft für eine dritte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme eines Mobiltelefons im Februar 2023 sei nicht rasch genug und nicht umfassend ausgeführt worden.

Anwälte des Opfers halten an Vorwürfen fest

Die Anwälte des Opfers des Angriffs halten indes an ihren Vorwürfen fest, wie sie am Freitagnachmittag mitteilten. Das Gutachten stelle den Schaffhauser Behörden «zu Unrecht einen Persilschein aus». Die Rechtsvertretung gehe weiterhin von massiven Ermittlungsfehlern von Polizei und Staatsanwaltschaft aus.

Die Polizei habe sich vom Anwalt, in dessen Wohnung sich die Tat ereignete, bei einer Hausdurchsuchung sozusagen diktieren lassen, was zu beschlagnahmen sei und was nicht. Zudem habe sich die Polizei ihm gegenüber auch negativ über das Opfer geäussert.

Strafuntersuchung läuft noch

Nicht Gegenstand des Gutachtens war die Arbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Diese ist, wie der Schaffhauser Regierungsrat bereits früher erklärt hatte, von den unabhängigen Gerichten zu beurteilen. Die Staatsanwaltschaft stellte im Juni einen «raschen Abschluss der Strafuntersuchung» in Aussicht.

Die Berichte der Rundschau zu dem Fall lösten über Schaffhausen hinaus Empörung aus. Mehrere hundert Personen nahmen Ende Mai an einer Kundgebung gegen die Polizei teil. Im Kantonsrat kam es aufgrund eines Vorstosses zum Thema zu einer längeren Debatte.

Auch die «Rundschau» musste in der Zwischenzeit Kritik einstecken: Die Ombudsstelle der SRG wies zwar eine Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrates gegen die Berichterstattung ab, kritisierte aber einzelne Aspekte zum Teil deutlich.

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Saxer Stephan
am 11.08.2024 um 08:41
Und wo sind jetzt all die Demonstranten die ohne Ahnung und Wissen gegen die Polizei skandierten?! Schämt euch!