IS-Anhänger zu Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt
Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Die rund viereinhalb Monate dauernde Untersuchungs-Haft wird angerechnet. Zudem hat das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt und der Verurteilte muss Verfahrenskosten in der Höhe von 25'000 Franken tragen.
Von der Landesverweisung hat das Gericht wegen Unverhältnismässigkeit abgesehen. Weil es sich beim IS-Gesetz nicht um eine so genannte Katalogtat gemäss Strafgesetzbuch handle, komme die obligatorische Landesverweisung nicht in Frage.
Es prüfte deshalb, ob eine nicht obligatorische Landesverweisung zulässig wäre, schloss diese jedoch aus. Es hielt fest, dass der junge Türke in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei. Er habe somit eine enge Bindung zur Schweiz, wo auch seine Mutter und sein Stiefvater lebten. Die wirtschaftliche Integration erachtete die Strafkammer als angemessen.
Anklageprinzip verletzt
Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen und des Zugänglichmachens schuldig gemacht. Nur eines von 60 in der Anklage näher umschriebenen Videos hat das Gericht nicht als Gewaltdarstellung qualifiziert.
Die Bundesanwaltschaft (BA) führte in ihrer Anklage aus, dass der junge Mann insgesamt 221 Videodateien und 30 Bilddateien besessen habe. Da sie nur 60 davon näher umschrieben hat, ist das Gericht beim Rest von einer Verletzung des Anklageprinzips ausgegangen und hat diese Dateien nicht beachtet.
Weiter hat die Strafkammer einen Freispruch bezüglich der Herstellung von Gewaltdarstellungen gefällt. Es sei in der Anklage nicht dargelegt, dass der 26-Jährige die Dateien aktiv und gezielt gesucht und heruntergeladen habe.
Absicht bestärkt
Die Strafkammer erachtet es hingegen als erwiesen, dass der 26-Jährige im Jahr 2019 eine in Österreich lebende Minderjährige in ihrer Absicht bestärkte, mit ihm nach Syrien zu reisen und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Vorher wollte er die junge Frau nach islamischem Recht heiraten.
Zudem habe der Mann Propagandamaterial für den IS und die Al-Kaida hergestellt und verbreitet sowie über eine Internet-Seite Spenden für gefangene IS-Exponenten gesammelt.
Das Gericht hat dem jungen Mann keine schlechte Legalprognose gestellt, weshalb der teilbedingte Vollzug der Strafe möglich ist. Allerdings ist es nicht restlos davon überzeugt, dass der Verurteilte allen gewaltbereiten oder gewaltverherrlichenden Organisationen abgeschworen hat. Deshalb wird er ein Gewaltpräventionsprogramm absolvieren müssen.
Zwar hat der Mann gemäss eigenen Aussagen dem IS und dessen Ideologie abgeschworen und seine diesbezüglichen Taten als Fehler bezeichnet. Zur letzten Befragung bei der BA erschien er jedoch mit einem Abzeichen der Grauen Wölfe. Es handelt sich dabei um die Bezeichnung der türkischen Rechtsextremisten. Seine diesbezüglichen Aussagen blieben widersprüchlich.
Die BA begrüsst die ergangenen Schuldsprüche, wie sie am Dienstag in einer Stellungnahme schreibt. Sie habe die mündliche Begründung des Gerichts zur Kenntnis genommen und werde auf Basis des begründeten schriftlichen Urteils über einen allfälligen Weiterzug entscheiden. Die BA beantragte in der Verhandlung Anfang Mai eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und eine Landesverweisung von zehn Jahren.