Kanton Schaffhausen rechnet 2024 mit einem Plus von 20 Millionen
Dass im kommenden Jahr nun doch ein Ertragsüberschuss resultieren wird, ist insbesondere auf die Auflösung von früher gebildeten finanzpolitischen Reserven in Höhe von 70 Millionen Franken zurückzuführen, wie Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) am Mittwochnachmittag vor den Medien ausführte.
Zudem dürften gemäss der Regierungsrätin auch die geplanten Sofortmassnahmen in Sachen Mindestbesteuerung für ertragsstarke Unternehmen zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 12,5 Millionen Franken einbringen.
Wohl ab 2025 ein Geberkanton
Das gemäss Cornelia Stamm Hurter «erfreuliche Budget 2024» wird auch möglich, weil der Kanton Schaffhausen entgegen früheren Erwartungen wohl erst 2025 zum Geberkanton wird. Ab dann wird der Kanton jährlich zweistellige Millionenbeträge in den nationalen Finanzausgleich einzahlen müssen.
Dies belaste den Finanzplan nachhaltig, hielt die Schaffhauser Finanzdirektorin dazu fest. Dank weiteren vorhandenen finanzpolitischen Reserven könne dieser Effekt zwar etwas abgefedert werden. Doch der Finanzplan sehe für die Jahre 2025 bis 2027 jährliche Defizite zwischen 36 und 47 Millionen Franken vor.
Insgesamt steht der Kanton gemäss Regierung aber dank einer starken Eigenkapitalbasis gut da. Es stünden weiterhin Reserven für Schwankungen und Grossprojekte zur Verfügung. «Dadurch kann mittelfristig weiterhin eine ausgewogene Finanzpolitik verfolgt werden», heisst es in einer Medienmitteilung zum Budget.
Im Plus trotz höheren Ausgaben
Das Budget 2024, das der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegt, sieht bei einem betrieblichen Aufwand von 950,2 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 20,3 Millionen Franken vor. Der Aufwand steigt gegenüber dem Budget 2023 um rund 34 Millionen Franken. Ein grosser Teil davon, rund elf Millionen Franken, ist nach Vorstössen auf ergriffene «Lohnentwicklungsmassnahmen» zurückzuführen.
Das Budget rechnet im Weiteren mit Nettoinvestitionen von rund 52 Millionen Franken. Der Steuerfuss soll unverändert bei 91 Prozent für natürliche Personen und bei 98 Prozent für Unternehmen liegen. Dazu kommen noch die befristeten Corona-Steuerfussreduktionen um zwei beziehungsweise einen Prozentpunkt für Personen und Unternehmen, die Ende 2024 auslaufen werden.