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Lange U-Haft für Mitglied von Suggar-Daddy-Ring ist rechtmässig

Die Schaffhauser Justiz hat die Untersuchungshaft für einen mutmasslichen Beteiligten an einem Prostitutionsring vier Mal verlängert. Dies zu Recht, sagt das Bundesgericht und weist die Beschwerden des Mannes ab. Er ist mittlerweile dennoch aus der U-Haft entlassen worden.

15.09.2023 / 13:55 / von: ela/sda
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Die Schaffhauser Justiz hat die Untersuchungshaft für einen mutmasslichen Beteiligten an einem Sugar-Daddy-Ring vier Mal verlängert. (Symbolbild aus Lausanne: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Die Schaffhauser Justiz hat die Untersuchungshaft für einen mutmasslichen Beteiligten an einem Sugar-Daddy-Ring vier Mal verlängert. (Symbolbild aus Lausanne: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Der Mann wurde im März 2022 verhaftet. Das Zwangsmassnahmengericht Schaffhausen ordnete daraufhin Untersuchungshaft an, die es auf Antrag der Staatsanwaltschaft immer wieder verlängerte. Dagegen legte der Mann - ebenfalls immer wieder - Beschwerden ein und reichte Haftentlassungsgesuche ein, wie einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist.

Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen den Mann wegen Verdachts auf Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Pornografie. Über Snapchat soll er gemeinsam mit weiteren Personen unter anderem Kontakt zu einer 16-Jährigen aufgenommen haben und sie - wie weitere junge Frauen - zur Prostitution gezwungen haben.

Der Mann bestreitet die Vorwürfe und will mit der Vermittlung von jungen Frauen nichts zu tun gehabt haben, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Einen Grund für U-Haft gebe es nicht.

Neue Daten entdeckt

Es seien konkrete Verdachtsmomente wie Chatkonversationen sowie Bild- und Videodateien vorhanden, hält demgegenüber das Bundesgericht fest. Der Tatverdacht habe sich zudem durch neue Erkenntnisse aus Twint-Datenauswertungen verdichtet. Diese zeigten, dass der Mann Zahlungen von Opfern und Freiern erhalten habe.

Dass die U-Haft im Juni 2023 ein viertes Mal bis zum 14. September 2023 verlängert wurde, erweist sich damit «(noch) als verhältnismässig», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Es bestehe die Möglichkeit «einer empfindlichen Sanktion».

Die Staatsanwaltshaft müsse Gelegenheit haben, die neuen Twint-Daten auch den Opfern und Freiern in Einvernahmen vorzulegen. Solange bestehe der Haftgrund der Kollusionsgefahr, da der Mann auf Opfer Einfluss nehmen könnte, heisst es im Urteil.

Keine Haftgründe mehr

Das Bundesgericht weist aber auch auf das Beschleunigungsgebot hin: Es behaftete deshalb die Staatsanwaltschaft auf deren Aussage, dass sich die Auswertungen dem Ende näherten. «Die Einvernahmen haben innert nützlicher Frist zu erfolgen.»

Dies ist offenbar erfolgt: Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hat keine weitere Verlängerung der U-Haft beantragt. Die Person sei diese Woche aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da keine Haftgründe mehr vorgelegen hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit.