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Linke Gruppe reicht Anzeige wegen «Allahu akbar»-Busse ein

Weil ein junger Schaffhauser einen Bekannten auf der Strasse mit «Allahu akbar» begrüsst hat, hat er eine Busse von 210 Franken erhalten. Jetzt will sich eine linke Gruppierung für ihn einsetzen und Anzeige wegen Rassendiskriminierung erstatten.

09.01.2019 / 12:04 / von: mle
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Weil ein junger Schaffhauser einen Bekannten auf der Strasse mit «Allahu akbar» begrüsst hat, hat er eine Busse von 210 Franken erhalten. (Symbolbild: Stadtpolizei St.Gallen)

Weil ein junger Schaffhauser einen Bekannten auf der Strasse mit «Allahu akbar» begrüsst hat, hat er eine Busse von 210 Franken erhalten. (Symbolbild: Stadtpolizei St.Gallen)

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Weil ein 22-Jähriger auf der Strasse in Schaffhausen einen Bekannten mit «Allahu akbar» begrüsste, erhielt er eine Busse von 210 Franken. Darüber berichtete 20minuten.ch anfangs Woche. Im Interview schilderte der junge Mann die Situation. 

Er habe einen Bekannten vor dem Türkischen Kulturverein Schaffhausen mit den Worten «Allahu akbar» begrüsst. Daraufhin sei eine Polizistin - die Polizeistation ist gleich neben dem Kulturverein - auf den Mann aufmerksam geworden. Sie wollte wissen was er mit «Allahu akbar» meine. Seine Erklärungsversuche, dass «Allahu akbar» eine normale Begrüssung sei und in islamisch geprägten Ländern zum alltäglichen Sprachgebrauch gehöre, schmetterte die Polizistin scheinbar ab. Einige Wochen später folgte die Busse. 

Das ganze ist bereits im Mai 2018 geschehen. Der 22-Jährige hätte sich bislang nicht an die Öffentlichkeit gewandt, weil er eingeschüchtert gewesen sei. Die Busse habe er bezahlt 

Am Mittwoch verkündete die Linke PoC Zürich auf Facebook - eine linke Gruppierung, welche vorwiegend aus Doppelbürgern und diversen Ausländern besteht und sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt - dass sie bei der Staatsanwaltschaft Schaffhausen Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die Polizistin eingereicht hätten. Die Gruppe selbst betont, dass sie nicht mit dem Mann in Kontakt stehe sondern sich einfach für die muslimische Gemeinschaft einsetzen wolle. 

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen sagte gegenüber 20minuten.ch, dass bislang noch keine entsprechende Anzeige eingegangen sei.  

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Walter Hilfiker
am 09.01.2019 um 18:28
Hier geht es weniger um Religionsfreiheit, sondern darum, dass es sich zwischen den beiden Herren um ein Privatgespräch handelte und damit nicht öffentlich ist. Eine Busse aufgrund eines Ausdruckes in einem Privatgespräch ist nicht möglich, respektive nicht statthaft.