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Schaffhausen soll bei E-Unterschriften Vorreiterrolle spielen

Der Kanton Schaffhausen soll beim E-Collecting eine Vorreiterrolle einnehmen: Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Volksmotion noch nicht als erledigt abgeschrieben - der Regierungsrat soll am Thema dranbleiben.

23.09.2024 / 16:52 / von: tse/sda
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Der Kanton Schaffhausen soll beim E-Collecting eine Vorreiterrolle einnehmen. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Der Kanton Schaffhausen soll beim E-Collecting eine Vorreiterrolle einnehmen. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Der Regierungsrat sah vorerst keinen Grund, um E-Collecting im Kanton Schaffhausen rasch einzuführen. Er verwies in seinem Bericht unter anderem auf zu hohe Kosten und unsichere Rahmenbedingungen.

Die zuständige Kommission des Kantonsrates hatte sich demgegenüber einstimmig dafür ausgesprochen, weiter am Ball zu bleiben. Die Einführung von elektronischen Unterschriften bei Initiativen und Referenden könnte auch gleich ein «Booster für die generelle Digitalisierung in der kantonalen Verwaltung» sein, befand sie.

Für die SVP/EDU-Fraktion ist es derzeit aber noch zu früh: Die Voraussetzungen für elektronisches Unterschriftensammeln seien einfach noch nicht gegeben, sagte Martin Schlatter (SVP). Und: «Es würde ja auch nicht mehr Demokratie geben, die Rechte bleiben dieselben.»

«Stärkung der demokratischen Instrumente»

Es gehe um die Stärkung der demokratischen Instrumente, hielt demgegenüber Patrick Portmann (SP) fest. Von einem effizienteren Zugang zur politischen Mitwirkung sprach auch Roland Müller (Grüne). Denn wer physisch oder zeitlich eingeschränkt sei, sei heute von der Unterschriftenabgabe ausgeschlossen.

Der Kantonsrat folgte der Empfehlung der Kommission; mit 35 zu 17 Stimmen sprach er sich gegen die Abschreibung der Volksmotion «Mehr Demokratie in Schaffhausen - Einfach und sicher: Volksbegehren auch elektronisch unterschreiben (E-Collecting)» aus. Das Thema bleibt bei der Regierung damit pendent.

Im Juli 2020 hatten 152 Personen die Volksmotion eingereicht. Der Kantonsrat erklärte sie im Januar 2021 mit 33 zu 17 Stimmen für erheblich.

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