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Schaffhausen will Straftaten mit Bedrohungsmanagement verhindern

Der Kanton Schaffhausen schafft gesetzliche Regelungen für ein Bedrohungsmanagement. Damit sollen Anzeichen für eine Gewalttat frühzeitig erkannt und diese verhindert werden. Der Kantonsrat hat am Montag die Teilrevision des Polizeigesetzes mit 51 zu 3 Stimmen beschlossen.

04.03.2024 / 11:01 / von: jma/sda
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Im Kanton Schaffhausen bekommt das Bedrohungsmanagement eine gesetzliche Grundlage. Eine Fachstelle bei der Polizei wird präventiv tätig sein und beispielsweise potenzielle Gefährder ansprechen. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Im Kanton Schaffhausen bekommt das Bedrohungsmanagement eine gesetzliche Grundlage. Eine Fachstelle bei der Polizei wird präventiv tätig sein und beispielsweise potenzielle Gefährder ansprechen. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Für das Bedrohungsmanagement wird eine Fachstelle bei der Polizei geschaffen. Diese soll präventiv tätig werden und schwere Straftaten verhindern, die sich gegen die physische, psychische und sexuelle Integrität richten. Das Geschäft sei eine komplexe Angelegenheit, sagte Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP). Persönlichkeitsrechte und Datenschutz müssen gewahrt werden.

Erfahrungsgemäss gibt es im Vorfeld von schweren, zielgerichteten Gewalttaten häufig Anzeichen, welche auf eine strafrechtlich relevante Tat hinweisen. Ziel eines wirkungsvollen Bedrohungsmanagements ist es deshalb, diese Anzeichen zu erkennen, die Gefährlichkeit einzuschätzen und gegebenenfalls die Situation zu entschärfen.

Wenn eine Meldung bei der Fachstelle eintrifft prüft diese, ob eine Gefahr besteht. Ist dies der Fall, erfolgt eine Ansprache der gefährdenden und der gefährdeten Person. Die Fachstelle kann zusätzlich auf die Expertise einer interdisziplinären Koordinationsgruppe zugreifen.

Die Geschäftsprüfungskommission erhält jährlich einen Bericht. Spätestens nach sechs Jahren muss die Regierung eine Evaluation des neuen Bedrohungsmanagements vorlegen.

Die vorberatende Kommission hatte einige Änderungen an der Vorlage der Regierung vorgenommen, die sowohl von der Regierung als auch von den verschiedenen Fraktionen unterstützt wurden. Es gab keine weiteren Anträge, so dass sofort die zweite Lesung und die Schlussabstimmung erfolgte.

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