Schaffhausen: Zweite Vernehmlassung zur Totalrevision des Polizeigesetzes
Das Schaffhauser Polizeigesetz ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Wie der Kanton mitteilt, stellen die Rechtsprechung und die Lehre heute höhere Ansprüche an die gesetzlichen Grundlagen wie damals. Insbesondere in Bezug auf den Datenschutz sei eine erhöhte Sensibilität feststellbar. Aber auch Themen wie Wegweisungen oder Videoüberwachungen sind im vorliegenden Entwurf für ein neues Polizeigesetz detaillierter geregelt. Der Entwurf rufe in Erinnerung, dass polizeiliches Handeln stets den Menschen im Zentrum haben und verhältnismässig sein müsse.
Statt wie bis anhin auf die Organisation werde der Schwerpunkt neu auf das von der Schaffhauser Polizei und den Gemeinden abzudeckende Aufgabengebiet und die dafür zulässigen polizeilichen Massnahmen gelegt. Die zuständigen Behörden erhielten kaum neue Aufgaben und Befugnisse, diese sind jedoch rechtsstaatlich besser verankert und voneinander abgegrenzt. Wichtig ist die gesetzliche Definition, wer als Polizistin oder als Polizist auftreten darf. Eine bedeutsame Kontrollaufgabe kommt der Polizeikommission zu, in der auch die Gemeinden mit einer starken Delegation vertreten sind, wie der Kanton in eienr Mitteilung schreibt.
Bereits 2017 fand eine Vernehmlassung in dieser Sache statt. Der damalige Entwurf ist aufgrund kritischer Stimmen teilweise grundlegend überarbeitet worden. Entsprechend wird eine zweite Vernehmlassung durchgeführt.
Die Vorlage geht bis Anfang April 2024 in Vernehmlassung.