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Schaffhauser Kantonsregierung fordert frühere Öffnung der Restaurants

Auch der Kanton Schaffhausen will Restaurants bereits am 1. März öffnen. Die Kantonsregierung fordert, dass die Öffnung der Aussenbereiche ein Monat früher geschehen soll, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hat. Damit ist der Kanton Schaffhausen gleicher Meinung wie eine knappe Mehrheit der übrigen Kantone.

22.02.2021 / 20:46 / von: mho/asl
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Die Restaurants hätten in gute Schutzkonzepte investiert, begründet der Schaffhauser Regierungsrat seine Forderung. Die Aussenbereiche sollen ab dem 1. März wieder geöffnet sein. (Screenshot: Archivbild TELE TOP)

Die Restaurants hätten in gute Schutzkonzepte investiert, begründet der Schaffhauser Regierungsrat seine Forderung. Die Aussenbereiche sollen ab dem 1. März wieder geöffnet sein. (Screenshot: Archivbild TELE TOP)

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Der Bundesrat verkündete am Mittwoch seine Pläne zur Lockerung der Corona-Massnahmen. Diese sieht vor, dass Restaurants frühestens am 1. April wieder öffnen dürfen. Der Kanton Schaffhausen fordert jedoch, dass diese bereits am 1. März ihre Aussenbereiche öffnen können. Das schreiben die «Schaffhauser Nachrichten».

Die Restaurants hätten in gute Schutzkonzepte investiert, begründet der Schaffhauser Regierungsrat seine Forderung. Rückenwind erhält die Kantonsregierung von der SVP. Diese will sogar die Innenräume der Restaurants öffnen. Die GLP hingegen stellt sich hinter die Pläne des Bundesrats und eine Öffnung im April. Der Kanton Schaffhausen ist mit seiner Forderung nicht allein. Eine knappe Mehrheit der Kantone fordert eine Öffnung der Aussenbereiche für Restaurants ab kommendem Montag. 

Im Interview mit TELE TOP sprechen Gesundheitsdirektor Walter Vogelsanger sowie Christoph Hak, Präsident der GLP und Walter Hotz, Präsident der SVP über die Lockerungen:

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Ruth
am 25.02.2021 um 11:18
Hopp Schaffhausen, verstehe den Wirteverband nicht, warum steht er nicht hinter den Gastbetrieben und stärkt ihnen den Rücken in dem er hinter den Betrieben steht die am 1. März wieder aufmachen inkl. Innenbereich.