Schaffhauser Kettensägen-Angreifer steht vor Obergericht
Sein Verteidiger kündigte damals unmittelbar nach dem Urteil an, den Fall an das Schaffhauser Obergericht weiter zu ziehen. Er macht eine so genannte Putativnotwehr geltend.
Das bedeutet, dass eine Person irrtümlicherweise wirklich glaubt, sie werde angegriffen. Der Beschuldigte habe geglaubt, die Versicherungsangestellten würden ihn umbringen wollen. Die Sache sei deshalb als Körperverletzung zu werten, sein Mandant zu entlassen.
In Freiheit käme er dadurch aber nicht automatisch: Ein Gericht könnte Sicherheitshaft verhängen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) danach eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) in einer Psychiatrie verfügen.
Der Fall im Beitrag von TELE TOP:
Mit laufender Kettensäge
Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt, ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.
Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.
Das heisst, dass der Angreifer eine Therapie erhält, um die Rückfallgefahr zu verringern.
In fünf Jahren wird sein Zustand überprüft und entschieden, ob die Massnahme verlängert wird oder nicht. Dass der Angreifer dann bereits freigelassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit seinem damaligen Urteil in den meisten Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
In der psychiatrischen Klinik
Der Beschuldigte ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie.
Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich eine neuen, unbelasteten Standort. Der Beschuldigte lebt seit März 2018 in der psychiatrischen Klinik in Rheinau ZH.