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Schaffhauser Kettensägen-Angreifer steht vor Obergericht

Der 54-jährige Mann, der im Jahr 2017 in Schaffhausen mit einer Kettensäge die Mitarbeiter der CSS-Versicherung angegriffen hat, fordert am Dienstag vor Obergericht ein milderes Urteil. Das Kantonsgericht verurteilte den Mann im September 2019 zu einer stationären Massnahme.

23.05.2020 / 18:03 / von: rme/sda
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Vor drei Jahren griff ein Mann die Mitarbeiter einer CSS-Filiale an. (Screenshot: TELE TOP)

Vor drei Jahren griff ein Mann die Mitarbeiter einer CSS-Filiale an. (Screenshot: TELE TOP)

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Sein Verteidiger kündigte damals unmittelbar nach dem Urteil an, den Fall an das Schaffhauser Obergericht weiter zu ziehen. Er macht eine so genannte Putativnotwehr geltend.

Das bedeutet, dass eine Person irrtümlicherweise wirklich glaubt, sie werde angegriffen. Der Beschuldigte habe geglaubt, die Versicherungsangestellten würden ihn umbringen wollen. Die Sache sei deshalb als Körperverletzung zu werten, sein Mandant zu entlassen.

In Freiheit käme er dadurch aber nicht automatisch: Ein Gericht könnte Sicherheitshaft verhängen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) danach eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) in einer Psychiatrie verfügen.

Der Fall im Beitrag von TELE TOP:

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Mit laufender Kettensäge

Der Mann hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer laufenden Kettensäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen.

Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt, ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.

Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.

Das Kantonsgericht Schaffhausen verurteilte den 54-Jährigen im September 2019 zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59, der sogenannten kleinen Verwahrung.

Das heisst, dass der Angreifer eine Therapie erhält, um die Rückfallgefahr zu verringern.

In fünf Jahren wird sein Zustand überprüft und entschieden, ob die Massnahme verlängert wird oder nicht. Dass der Angreifer dann bereits freigelassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit seinem damaligen Urteil in den meisten Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

In der psychiatrischen Klinik

Der Beschuldigte ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie.

Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich eine neuen, unbelasteten Standort. Der Beschuldigte lebt seit März 2018 in der psychiatrischen Klinik in Rheinau ZH.

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