Pull down to refresh...
zurück

Thurgauer Justiz ermittelt wegen Motorengeheul

Ein Video könnte einem Thurgauer Töfffahrer zum Verhängnis werden. Am Schluss des Clips ist lautes Motorengeheul zu hören. Nun ermittelt die Thurgauer Justiz wegen eines mutmasslichen Raserdelikts.

19.02.2020 / 08:27 / von: mma
Seite drucken Kommentare
0
Die Justiz ermittelt wegen des Motorengeheul. (Symbolbild: Pixabay.com/Santa3)

Die Justiz ermittelt wegen des Motorengeheul. (Symbolbild: Pixabay.com/Santa3)

0
Schreiben Sie einen Kommentar

Ausgangspunkt der Geschichte ist ein Video, das von einem Anwohner in Eschikofen im Mai 2018 gefilmt und an die Kantonspolizei Thurgau gesendet wurde. Darauf sind ein Motorrad und ein Auto zu sehen. Die beiden Fahrer sprechen kurz miteinander, danach fahren sie weiter. Als der Töff fast aus dem Bild verschwunden ist, ist lautes Motorengeheul zu hören.

Die Polizei gehe aufgrund der Videoaufnahmen davon aus, dass der Töfffahrer mit über 200 Kilometern pro Stunde unterwegs war, berichtet der «Blick» am Mittwoch. Der mutmassliche Raser konnte von der Kantonspolizei ermittelt und einvernommen werden. Doch ganz sicher, was im Mai 2018 passierte, scheint sich die Polizei nicht zu sein. Die Anschuldigungen reichen von 200 km/h bis zu 280 km/h.

Verkürztes Verfahren angeboten

Inzwischen wurde dem Beschuldigten ein verkürztes Verfahren mit 140 km/h in Aussicht gestellt. Dabei würde das tiefst mögliche Strafmass von einem Jahr bedingter Haft auf ihn zukommen.

Ob er dieses annimmt, ist allerdings fraglich. Denn die Beweisführung in diesem Fall ist nicht einfach. Zwar könne laut Verkehrsexperten die Geschwindigkeit anhand des Motorenklangs berechnet werden. Doch damit die Beweisführung vor Gericht standhalte, müssten alle Faktoren wie beispielsweise Wind, Tageszeit, weitere Geräuschquellen und die genauen Modifikationen des Motorrads bekannt sein.

Und dies sei der springende Punkt. Der Töfffahrer habe seit dem Vorfall einige Änderungen an der Maschine vorgenommen. Beispielsweise sei er mit einer verkürzten Übersetzung gefahren, welche die Maschine langsamer mache. Wie die genauen Einstellungen damals waren, wisse er nicht mehr. Wie es im Verfahren weitergehe, sei laut der Zeitung nicht klar. Es könne sein, das die Staatsanwaltschaft Thurgau keine Anklage erhebt.

Beitrag erfassen

Keine Kommentare