Unvollständige Wahlunterlagen in Schaffhausen gemeldet
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Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlunterlagen zu prüfen und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden, wie sie am Montag mitteilte. Fehlerhafte Wahlunterlagen werden von den Gemeinden ersetzt.
Die Wahlzettelbroschüre muss 20 vorgedruckte Wahlzettel mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten.