Ab Oktober sind Grossanlässe in der Schweiz wieder erlaubt
Neben «strengen» Schutzmassnahmen müssen die Veranstalter vorgängig eine Bewilligung des jeweiligen Kantons einholen. Dazu will der Bund mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten. Betroffen sind Anlässe in den Bereichen Sport, Kultur und auch Religion.
Für eine Bewilligung müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage sowie ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Der Bundesrat will gemäss Mitteilung so sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Die Regierung sprach von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt». Dieser war reihum von Sportvereinen und Kulturveranstaltern verlangt worden. Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung erst in ein paar Monaten ausgesprochen.
Die Regierung verteidigte den Schritt und erklärte, nicht alle Grossveranstaltungen würden dieselben Risiken bergen. So gebe es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden können.
Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Mit dem Verbot wollte der Bundesrat die Zahl der Corona-Infektionen reduzieren.
Das Verbot, das bis am 31. August gilt, wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit will der Bundesrat den Kantonen mehr Zeit geben, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und allenfalls die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.
Im Beitrag von TELE TOP reagieren Adrian Fetscherin vom Grasshopper Club Zürich und Philipp Musshafen, CEO vom Hallenstadion, auf die Neuigkeiten des Bundesrates: