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Ab wann mache ich mich in einem Gruppenchat strafbar?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Sek-Schüler aus Elgg, die in einem WhatsApp-Gruppenchat Gewalt- und Pornovideos und zusätzlich radikale Nachrichten verbreitet haben. Schon die Beteiligung an einem Chat ist strafbar, sagen Social Media-Rechtsexperten.

18.03.2019 / 12:37 / von: rme/eob
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Schon die Beteiligung an einem Chat kann laut Rechtsexperten strafbar machen. (pixabay.com/terimakasih0)

Schon die Beteiligung an einem Chat kann laut Rechtsexperten strafbar machen. (pixabay.com/terimakasih0)

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An der Schule in Elgg sollen Sekundarschüler in einem WhatsApp-Gruppenchat neben Gewalt- und Pornovideos auch diskriminierende Nachrichten verbreitet haben.

Es wurden Strafverfahren eingeleitet.

Personen machen sich nicht nur strafbar, wenn sie in Gruppenchats Gewalt-, Porno- oder ähnliche Videos verbreiten. «Es reicht bereits Mitglied in einem Gruppenchat, in dem solche Videos verbreitet werden, zu sein», sagt Martin Steiger, Rechtsanwalt für Recht im digitalen Raum.

Am Schluss komme es vielleicht nicht zu einer Verurteilung, trotzdem sei ein solches Verfahren äussert unangenehm, so Steiger weiter. Deshalb ist zu empfehlen, das verbotene Video für sich zu löschen und den Absender darauf aufmerksam machen.

Nicht nur Videos, sondern auch diskriminierender Text kann strafrechtlich verfolgt werden. «Dazu gehören auch positive Reaktionen auf verbotene Videos», erklärt Martin Steiger.

Im Interview mit RADIO TOP erklärt Rechtsanwalt Martin Steiger, wie die rechtliche Situation mit verbotenen Videos in Gruppenchats ist:

audio

Die Strafen für die Verbreitung von entsprechenden Videos oder Text sind unterschiedlich und müssen von Fall zu Fall neu beurteilt werden. Strafrechtsexpertin Barbara Müller sagt: «Im Normalfall werden Geldstrafen ausgesprochen. Je nachdem kann es aber auch zu einer Gefängnisstrafe kommen.»

Zusätzlich zur ausgesprochenen Strafe müssen die Verurteilten auch die Anwalts- und Gerichtskosten selber tragen.

Strafrechtsexpertin Barbara Müller erläutert, was die Konsequenzen im Umgang mit verbotenen Videos sind:

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Mike
am 18.03.2019 um 13:30
Wenn man das Ganze durch die Brille des Jugendstrafrechts betrachtet, ist das alles bloss Blahblah. Nicht schlimm.