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Abstimmungsbüchlein und Botschaft zu Frauenrentenalter fehlerhaft

Die Zahlen in der Botschaft des Bundesrates und im Abstimmungsbüchlein zur Erhöhung des Frauenrentenalters waren fehlerhaft. Das teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit.

09.08.2024 / 15:38 / von: sda/lsc
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Die Zahlen im Abstimmungsbüchlein waren fehlerhaft. (Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)

Die Zahlen im Abstimmungsbüchlein waren fehlerhaft. (Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)

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Für die Botschaft des Bundesrates ans Parlament 2019 und im Abstimmungsbüchlein zur AHV-Reform im Jahr 2022 habe das BSV die fehlerhaften Berechnungsformeln in ihrem AHV-Programm benutzt. Das BSV bestätigte damit einen Bericht der SRF-Sendung «Rendez-vous».

Ab wann diese zum Einsatz kamen, wisse das Bundesamt nicht. Ob vergangene Abstimmungen von den fehlerhaften Formeln betroffen gewesen seien, sei Gegenstand der Administrativuntersuchung und «allenfalls» juristischen Abklärungen, hiess es.

SP-Frauen legen Beschwerde gegen Frauenrentenalter-Abstimmung ein

«Da die scheinbar dramatischen Aussichten einer der Hauptgründe für das hauchdünne Ja zur AHV 21 waren, reichen die SP Frauen Schweiz Beschwerde gegen das Resultat der Abstimmung ein», hiess es. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 mit 50.5 Prozent angenommen.

Die Grünen hatten bereits am Mittwoch eine Beschwerde angekündigt, die sie bis zu diesem Freitag ebenfalls einreichen wollten.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte am Dienstag die Finanzperspektiven für die AHV nach unten korrigiert. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund vier Milliarden Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Damit präsentiert sich die finanzielle Lage der AHV besser als angenommen.

Die falschen Prognosen waren nach Ansicht von Gewerkschaften und linken Parteien ausschlaggebend dafür, dass die Bevölkerung der Erhöhung des Frauenrentenalters zustimmte.

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