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Amnesty, SFH und UNHCR verlangen Beschwerdestelle in Asylzentren

Amnesty International, die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH und das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR verlangen griffige Massnahmen zur Gewaltprävention in den Bundesasylzentren. Die vom ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer vorgeschlagenen Massnahmen gehen den Organisationen teilweise zu wenig weit.

18.10.2021 / 17:42 / von: lju/sda
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Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, nimmt zu den Vorwürfen in den Bundesasylzentren Stellung. (Archivbild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)

Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, nimmt zu den Vorwürfen in den Bundesasylzentren Stellung. (Archivbild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)

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Die externe Untersuchung durch alt Bundesrichter Oberholzer habe verschiedene Mängel in den Bundesasylzentren offengelegt, die sie bereits in einem Recherchebericht selber kritisiert habe, schrieb die Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Montag in einer Stellungnahme. Amnesty und Medien hatten die Untersuchung durch Oberholzer ins Rollen gebracht.

Zu den Mängeln zählten «namentlich die Problematik der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Dritte, mangelhafte Ausbildung des Sicherheitspersonals und die Anwendung der sogenannten Besinnungsräume in den Bundesasylzentren».

Für unabhängige Beschwerdestelle

Amnesty begrüsst die Stossrichtung der weiteren Massnahmen, die Oberholzer dem Staatssekretariat für Migration (SEM) vorschlägt, wie es in der Mitteilung heisst. Allerdings gehen die Massnahmen nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation zu wenig weit.

«Was aus unserer Sicht fehlt, ist eine funktionierende Anlaufstelle und ein effektiver Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower die Missstände in den Zentren melden», wurde Alexandra Karle Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz, in der Stellungnahme zitiert.

Nötig sei auch ein unabhängiger Beschwerdemechanismus für Opfer von Gewalt in Bundesasylzentren. «Das SEM ist verantwortlich für die Sicherheit und die Einhaltung der Menschenrechte in den Zentren», liess sich Karle zitieren.

SEM in der Verantwortung

Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe sieht das SEM in der Pflicht. «Das SEM trägt als auftraggebende Behörde die Verantwortung für die Vorfälle und den Umgang mit Gewalt in den Bundesasylzentren», teilte die SFH mit.

Die SFH begrüsse das von Staatssekretär Mario Gattiker angekündigte Pilotprojekt zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die allen von Gewalt betroffenen Asylsuchenden und den Mitarbeitenden der Bundesasylzentren offenstehen soll. Eine solche Beschwerdestelle muss aus Sicht der SFH zeitnah in allen Bundesasylzentren eingerichtet werden.

Das SEM solle zudem regelmässig über die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer sowie weiterer Massnahmen zur Gewaltprävention Bericht erstatten.

Überfordertes Sicherheitspersonal

Auch das UNHCR begrüsst insbesondere die Empfehlung, eine externe und unabhängige Beschwerdestelle einzurichten.

Nach Ansicht des UNHCR sollen Asylsuchende aktiv bei der Beschwerdestelle mitarbeiten, «um die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit entsprechender Untersuchungsprozesse und der Schlussfolgerungen zu erhöhen».

Auch das UNHCR sei der Auffassung, dass die privaten Sicherheitsfirmen mit ihren Aufgaben «vielfach überfordert sind». Eine bessere Rekrutierung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsfirmen sei unumgänglich.

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